Was erledige ich wo?
Spielplätze bei Verunreinigung oder Vandalismus melden
Beschreibung
Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z.B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.
Zuständigkeit
An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
verwandte Vorgänge
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Ferienangebote für Kinder
- Ganztagsschulen Förderung beantragen
- Kind in KiTa anmelden
- Spielplätze instand halten lassen
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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