Was erledige ich wo?
Standplatzgenehmigung beantragen
Beschreibung
Viele regionale Veranstaltungen haben bereits eine lange Tradition. Sei es die überregional bekannte Kieler Woche, seien es die Weihnachtsmärkte, Flohmärkte oder sei es ein Festival in Ihrer Gemeinde.
Wenn Sie an einer Veranstaltung als Aussteller teilnehmen wollen, so müssen Sie sich bei dem Veranstalter anmelden. Sie müssen zudem bestimmte Vorgaben (beispielsweise zu Aufbau- und Abbauzeiten von Flohmarktständen, Verkaufs- und Öffnungszeiten der Marktstände) beachten.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)..
Weitere Informationen
Wollen Sie selbst eine Veranstaltung durchführen, so müssen Sie die Vorgaben der Gewerbeordnung zu Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte) beachten.
verwandte Vorgänge
- Bewachungsgewerbe: Sachkundenachweis
- Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
- Handwerksrolle: Eintragung Betriebsleiter
- Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
- Vorgesehen zum Löschen - Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
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