Was erledige ich wo?
Beratung und Information in sozialen Angelegenheiten
Die Bürgerbeauftrage berät und informiert Hilfesuchende in sozialen Angelegenheiten.
Beschreibung
Die Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, alle Hilfesuchenden in sozialen Angelegenheiten zu informieren und zu beraten sowie ihre Anliegen gegenüber Behörden zu vertreten. Über den Einzelfall hinaus kann die Bürgerbeauftragte im Rahmen ihrer Berichtspflicht Änderungen oder Ergänzungen gesetzlicher Regelungen vorschlagen.
Durch ihre Tätigkeit stärkt die Bürgerbeauftragte die Stellung der Hilfesuchenden gegenüber den Behörden.
Zuständigkeit
An die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein.
Fristen
Keine
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Vorhandene Bescheide zum Anliegen.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (Bürgerbeauftragten-Gesetz - BüG).
Weitere Informationen
Die Bürgerbeauftragte und ihre Mitarbeiter sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben von Behörden und Dienststellen des Landes Auskünfte einzuholen, Akten anzufordern und Stellungnahmen zu erbitten. Sie haben Zugang zu allen Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes. Die Erstellung medizinischer Gutachten oder Obergutachten kann von der Bürgerbeauftragten nicht vorgenommen werden.
verwandte Vorgänge
- Bürgerbeteiligung
- Eine Versammlung anmelden
- Petition / Petitionsausschuss
- Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
- Wahlrecht und Wählbarkeit - Bescheinigungen (Wahlvorschlag)
Ansprechpartner
Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und Beaufragte für die Landespolizei des Landes Schleswig-Holstein
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988-1240
Fax: +49 431 988-1239
E-Mail: Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de
Web: www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb_
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