Was erledige ich wo?
Hafenbehördliche Genehmigungen
Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.
Beschreibung
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
Zuständigkeit
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Fristen
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Kosten
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
Rechtsgrundlage
Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).
Weitere Informationen
Anträge können formlos gestellt werden.
verwandte Vorgänge
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Bürgerservice, Bürgerbüro, Bürgertelefon und Internetauftritt
- Bürgersprechstunde
- Integrierte ländliche Entwicklung (Dorfentwicklung + Leader)
- Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Ansprechpartner
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Frau Birgit Brückner
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Zentrale Steuerungsunterstützung - ZSU
Referentin der Verwaltungsleitung
Tel.: 04331 8471-51
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: b.brueckner@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 9
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