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Gleichstellung der Frau
Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Beschreibung
Sowohl das Grundgesetz als auch die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung schreiben die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung fest.
Alle Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten (GB/FB), die auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes, des Kommunalverfassungsrechtes und des Hochschulgesetzes in Schleswig-Holstein tätig sind, werden von den Geschäftsstellen des Landes betreut.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte setzen sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune ein. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Sie stehen in vertraulichen Sprechstunden ratsuchenden und interessierten Frauen zu Themen wie Trennung und Scheidung, Kinderbetreuung, Schwangerschaft, Mobbing, Gewalt, Probleme mit Behörden oder Anträgen auf Sozialleistung zur Verfügung. Zudem unterstützen Sie regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Für Fragen zur Gleichstellung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte (GB) beziehungsweise Frauenbeauftragte (FB) Ihres Amtes beziehungsweise Ihrer Gemeinde zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gleichstellung von Frauen und Männern
verwandte Vorgänge
- Alters- und Ehejubiläum
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Kulturförderung
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen
- Zuschüsse
Ansprechpartner
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Postanschrift
24170 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-5416
E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Mitarbeiter (Amt Eiderkanal)
Frau Kathrin Kalischko
Teamleitung
Tel.: 04331 9474-27
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: k.kalischko@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 105
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Postanschrift
Postfach: 7125
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
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