Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Maßnahmen zur Prävention und Ausgleich bei Schäden durch Wölfe

Auf Antrag können bestimmte Maßnahmen zum Schutz zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein gefördert werden.  


Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein (Wolfsrichtlinie) Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zum Schutz zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein.

Folgende Maßnahmen können insbesondere gefördert werden:

  1. Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz der Wiederbesiedelung, Öffentlichkeitsarbeit,
  2. investive und nicht investive Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch Wölfe,
  3. Ausgleich von durch Wölfe entstandenen Schäden, insbesondere an Haustieren.


Zuständigkeit

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).



Fristen

Keine



Kosten

Keine




erforderliche Unterlagen

  • Kosten und Finanzierungsplan,
  • Erklärung zur Förderung durch andere Stellen,
  • Erklärung, ob allgemein oder für das betreffende Vorhaben ein Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) besteht,
  • bei Zahlungen in Wolfsgebieten ein geeigneter Nachweis über getätigte Präventionsmaßnahmen,
  • Erklärung über die De-minimis-Beihilfen bei Beantragung von Agrarbeihilfen.



Rechtsgrundlage

  • Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein (Wolfsrichtlinie),
  • § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Wolfsrichtlinie

§ 15 UStG




Weitere Informationen

Formloser Antrag

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf dem Landesportal Landwirtschaft und Umwelt.

Maßnahmen des Artenschutzes




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Postanschrift
24171 Kiel

Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle@mekun.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein