Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Anerkennung von Weiterbildungsabschlüssen für Zahnärzte

Fachzahnärztin / Fachzahnarzt für Oralchirurgie  


Beschreibung

Fachzahnärztin / Fachzahnarzt für Kieferorthopädie

Fachzahnärztin / Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen



Zuständigkeit

Der Antrag - Anerkennung der Weiterbildung und Zulassung zur Prüfung - ist an die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Westring 496, 24106 Kiel zu richten.



Fristen

Die Weiterbildung umfasst mindestens 3 fachspezifische Jahre auf Vollzeitbasis und muss innerhalb eines Zeitraumes von 8 Jahren abgeschlossen werden.

  1. Zusätzlich gelten für das Fachgebiet Oralchirurgie:

Mindestens ein Jahr der Weiterbildung muss in einer Weiterbildungsstätte mit stationärer Anbindung oder klinischem Bezug abgeleistet werden.

Praktische Weiterbildungszeiten auf Vollzeitbasis an einer Weiterbildungsstätte müssen mindestens 3 Monate umfassen.

  1. Zusätzlich gelten für das Fachgebiet Kieferorthopädie:

Von der dreijährigen fachspezifischen Weiterbildungszeit müssen zwei Jahre ohne Unterbrechung an einer Weiterbildungsstätte abgeleistet werden. Mindestens ein Jahr der fachspezifischen Weiterbildungszeit muss unter fachlicher, wissenschaftlich-verantwortlicher Leitung einer universitären Einrichtung erfolgen. Dies beinhaltet sowohl die praktischen Aktivitäten als auch die theoretischen Inhalte.

Praktische Weiterbildungszeiten auf Vollzeitbasis an einer Weiterbildungsstätte müssen mindestens 12 Monate umfassen.



Kosten

Es fällt eine Prüfgebühr in Höhe von 300,00 € an.




erforderliche Unterlagen

Die benötigten Unterlagen sind in der Weiterbildungsordnung (Satzung) der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein vom 5. Januar 2015 in § 14 (1) gelistet.




Rechtsgrundlage

Weiterbildungsordnung (Satzung) der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein vom 5. Januar 2015




Weitere Informationen

Das Antragsformular ist auf der Internetseite der Zahnärztekammer www.zaek-sh.de, Rubrik „Praxisservice“, Unterrubrik „Weiterbildung“ hinterlegt.

Was sollte ich noch wissen?

Vor Beginn der Weiterbildung ist ein allgemeinzahnärztliches Jahr abzuleisten.

Fachzahnärztin / Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen:

Für Informationen über die Weiterbildung und Prüfung auf diesem Fachgebiet wird auf die „Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Zahnärztin und zum Zahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen“ des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen.




Ansprechpartner

Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Westring 496
24114 Kiel

Tel.: +49 431 26 09 26-0
Fax: +49 431 26 09 26-15
E-Mail: central@zaek-sh.de
Web: www.zaek-sh.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein