Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Beantragung von Karteikartenabschriften der Führerscheine

Sofern Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, können Sie eine Karteikartenabschrift Ihrer Fahrererlaubnisklassen beantragen.  


Beschreibung

Eine Karteikartenabschrift ist eine Übersicht Ihrer erteilten Fahrerlaubnisklassen der ausstellenden Behörde.

Besitzen Sie bereits einen EU-Kartenführerschein, so benötigen Sie keine Karteikartenabschrift. In diesem Fall sind Ihre Daten bereits im zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert.

Sie benötigen eine Karteikartenabschrift nur, wenn Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, der nicht von Ihrer jetzt zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt oder bereits erfasst wurde.

Für die Beantragung werden folgende Daten benötigt:

  • Nachname
  • Vorname(n) (wie im Personalausweis)
  • Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Anschrift
  • Führerscheinnummer beziehungsweise Vordrucknummer (Wenn vorhanden)

Bitte geben Sie die Kontaktdaten und vollständige Anschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie eine direkte Übersendung an Ihre nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde wünschen. Anderenfalls wird die Karteikartenabschrift an Ihre Anschrift übersandt.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich für die Karteikartenabschrift an die Führerscheinstelle, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

Anschriftenverzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden, Stand: April 2022 (AV 2) (kba.de)



Kosten

Die Beantragung einer Karteikartenabschrift ist gratis.




erforderliche Unterlagen

Es müssen keine Unterlagen vorgelegt werden.




Rechtsgrundlage

§ 25 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)




Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Marie Claußen Vcard herunterladen
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Verkehr

Tel.: +49 4331 202-163
Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
Etage: 5. OG | Zimmer: 501
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Silvia Grudda Vcard herunterladen
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Verkehr

Tel.: +49 4331 202-1286
Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
Etage: 5. OG | Zimmer: 533
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Jessica Hinz Vcard herunterladen
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Verkehr

Tel.: +49 4331 202-283
Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
Etage: 5. OG | Zimmer: 515
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Cornelia Proplesch Vcard herunterladen
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Verkehr

Tel.: +49 4331 202-285
Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
Etage: 5. OG | Zimmer: 517
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein