Was erledige ich wo?
Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen
Sie möchten als Steuerberaterin/ Steuerberater Schleswig-Holstein tätig sein? Dann wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Beschreibung
Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) nicht möglich, da die Zulassung in Deutschland als Steuerberaterin/Steuerberater das Bestehen der Steuerberaterprüfung erfordert.
Kurztext
Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist grundsätzlich nicht möglich.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Fristen
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 50a Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§§ 2-7 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
§ 8 Abs. 1 Nr. 5 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
Weitere Informationen
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
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Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Postanschrift
24040 Kiel
Tel.: +49 431 5 70 49-0
Fax: +49 431 5 70 49-10
E-Mail: info@stbk-sh.de
Web: www.stbk-sh.de
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