Was erledige ich wo?
Lebensmittel (Marktüberwachung)
Mit Hilfe der Lebensmittelüberwachung wird der gemeinschaftiche Handel erleichtert und die Versorgung der Bevölkerung mit gleich bleibend hohen Qualitäten gesichert.
Beschreibung
In Erzeugerbetrieben, Eierpackstellen und Schlachtbetrieben sowie im Großhandel und in den Verteilzentralen des Einzelhandels (den sogenannten "Flaschenhälsen" der Vermarktung), werden landwirtschaftliche Erzeugnisse tierischer und pflanzlicher Herkunft durch Qualitätskontrolleure auf die Einhaltung der EU-einheitlichen beziehungsweise deutschen Qualitätsnormen, Handelsklassen überprüft.
Einheitliche Qualitätskriterien erleichtern den gemeinschaftlichen Handel und sichern damit die Versorgung der Bevölkerung mit gleich bleibend hohen Qualitäten.
Die Überwachungstätigkeiten finden vor allem in den Marktsektoren von Rind- und Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Obst, Gemüse und Speisekartoffeln statt (wirtschaftlicher Verbraucherschutz).
Zuständigkeit
- An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) oder
- an die Kreise und kreisfreien Städte.
Rechtsgrundlage
§ 26 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Weitere Informationen
Ansprechpartner und weitere Informationen zur Lebensmittelüberwachung finden Sie auch auf den Internetseiten des Verbandes der Lebensmittelkontrolleure im Lande Schleswig-Holstein e. V.
Lebensmittelkontrolle - Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
Ansprechpartner
Landeslabor Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Tel.: +49 4321 904-600
Fax: +49 4321 904-619
E-Mail: info@lsh.landsh.de
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