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Ganztagsschulen Förderung beantragen
Ganztagsschulen ergänzen mit ihren Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangeboten den planmäßigen Unterricht.
Konzept und Struktur der Ganztagsschulen in SH
Beschreibung
Ganztagsschulen entwickeln durch die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren außerschulischen Kooperationspartnern ein neues Verständnis von Schule. Sie erhöhen die Bildungschancen junger Menschen, fördern deren individuelle Fähigkeiten und Neigungen und tragen zum Abbau von Benachteiligungen bei. Mit ihren Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangeboten ergänzen sie den planmäßigen Unterricht.
Die Offene Ganztagsschule ermöglicht ein differenziertes Bildungs- und Erziehungsangebot, das sich am Bedarf der Schülerinnen und Schüler und der Eltern orientiert. Sie zeichnet sich durch die Öffnung von Schule zu ihrem Umfeld und durch das Prinzip der freiwilligen Teilnahme aus. Sie gestaltet Schule zu einem ganztägig geöffneten Haus des Lernens und Lebens. Unterstützt werden die Offenen Ganztagsschulen von der Serviceagentur „Ganztägig lernen“, die vom Bildungs- und Sozialministerium sowie von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung getragen wird.
Genehmigte Offene Ganztagsschulen können, sofern sie die Voraussetzungen der geltenden Förderrichtlinie erfüllen, für ihre Angebote eine Landesförderung erhalten.
An Schulen in sozialen Brennpunktgebieten und mit einem hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund sind im Schuljahr 2009/10 und 2010/11 zehn neue gebundene Ganztagsschulen eingerichtet worden. Diese neuen gebundenen Ganztagsschulen haben montags bis donnerstags ein achtstündiges und freitags ein fünfstündiges Angebot, das für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist.
Für die aufwachsenden Jahrgänge im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang soll zur Verbindung des Vor- und Nachmittagsunterrichts im Rahmen der Kontingentstundentafel ab dem Schuljahr 2009/10 eine verlässliche Betreuung während der Mittagspause eingerichtet werden. Die rund einstündige Mittagspause, in der ergänzend zur Betreuung während des Mittagessens auch pädagogische, musisch-künstlerische oder Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote vorgehalten werden können, wird seid dem an maximal zwei Tagen aus Landesmitteln gefördert.
Fristen
Träger von Offenen Ganztagsschulen, Betreuungsangeboten und G 8-Mittagsbetreuung können jährlich beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWFK) Förderanträge stellen. Die Termine sind den gültigen Richtlinien zu entnehmen.
Kosten
Für die Angebote der Offenen Ganztagsschule und für die Betreuungsangebote in der Primarstufe können vor Ort unterschiedliche Elternbeiträge erhoben werden.
Die Teilnahme an der Mittagsbetreuung an Gymnasien im achtjährigen Bildungsgang ist für die Schülerinnen und Schüler beziehungsweise für deren Eltern kostenfrei.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G 8) (Richtlinie Ganztag und Betreuung)
Richtlinie Ganztag und Betreuung
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Offenen Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Landesportals "Bildung Schleswig-Holstein".
Offene Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein
Aktuelle Informationen zu Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden
- Kind in KiTa anmelden
- Schulpsychologische Beratung
- Schulsozialarbeit
- Spielplätze instand halten lassen
Ansprechpartner
Aukamp-Schule Osterrönfeld
Achterkamp 14
24783 Osterrönfeld
Tel.: +49 4331 88137
Fax: +49 4331 89009
E-Mail: Aukamp-Schule.Osterroenfeld@schule.landsh.de
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html
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