Was erledige ich wo?
Sperrmüll zur Entsorgung abgeben
Sperrmüll sind feste Abfälle (z.B. Möbel), die nicht in den vorgeschriebenen Sammelbehältern entsorgt werden können.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise die von ihnen beauftragten Dritte oder Zweckverbände.
Kosten
Grundsätzlich fallen keine Gebühren an. Für besonders große Mengen oder häufigere Sammlungen kann jedoch eine Gebühr vorgesehen sein. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Weitere Informationen
Die zuständigen Ansprechpartner für den Bereich der Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Denkmalschutz, Denkmalpflege
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Mietwesen
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
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