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Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage an oberirdischen Gewässern beantragen
Wenn Sie wesentliche Änderungen an oder in oberirdischen Gewässern oder einer bestehenden Anlage vornehmen oder eine Anlage errichten möchten, müssen Sie eine Genehmigung bei der zuständigen unteren Wasserbehörde beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, können Sie eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Steg, Verwallung oder Geländeauffüllung/abtrag.
Anlagen können sein:
- Stauanlagen,
- Brücke,
- Überfahrt,
- Durchlass,
- Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung,
- Baumaßnahme am Gewässer,
- Leitungstrasse parallel zum Gewässer,
- Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen,
- Steg,
- Verwaltung oder Geländeauffüllung/-abtrag.
Kurztext
- Antrag Errichtung oder Änderung einer Anlage oberirdische Gewässer Erteilung
- Beantragen einer Errichtung oder Änderung von Anlagen an, in, über oder unter oberirdischen Gewässern von
- - Gebäuden
- - Brücken
- - Stege
- - Mauern
- - Rohr und Kabelleitungen
- - Überfahrten/Durchlässe
- Zuständig Behörde: Untere Wasserbehörde (abhängig vom Ort)
Zuständigkeit
Untere Wasserbehörde (abhängig vom Ort)
Fristen
Genehmigung von Anlagen an oberirdischen Gewässern können Sie formlos beantragen.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag
- Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag
Kosten
Die Antragsstellung ist kostenfrei. Es entsteht möglicherweise eine Gebühr für das Verwaltungsverfahren, die mit Abschluss des Genehmigungsverfahrens erhoben wird. In den meisten Fällen beträgt die Gebühr für Unternehmen und Private 50 €.
Weitere Informationen unter angegebenem Link (Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Anlage „Allgemeiner Gebührentarif“ Abschnitt 24.1).
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren
erforderliche Unterlagen
- Ggfs. Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer*in
- Ggfs. Einverständniserklärung des Wasser- und Bodenverbandes
Rechtsgrundlage
§ 23 Absatz 1 und 2 Landeswassergesetz (LWG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Tel.: +49 4331 202-620
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: hanno.baasch@kreis-rd.de
Etage: EG | Zimmer: 014
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Tel.: +49 4331 202-529
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: ralf.kasdepke@kreis-rd.de
Etage: EG | Zimmer: 005
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Tel.: +49 4331 202-682
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: theresa.petrat@kreis-rd.de
Etage: EG | Zimmer: 005
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