Was erledige ich wo?
Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren.
Beschreibung
Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.
Kurztext
- Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung einer Person zur Aalfischerei
- Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
- Gewässer und Gebiet eingrenzen
- schriftlich
Zuständig: obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein
Zuständigkeit
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR
Fristen
- Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
- Sie geben an, ob sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fisch-Gebiet ein.
- Die Anzeige ist formlos und die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
- Sie erhalten dann eine Registriernummer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor der ersten Aalfischerei
erforderliche Unterlagen
Anzeige zur Registrierung der Aalfischerei zu Erwerbszwecken
Rechtsgrundlage
Artikel 11 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1100/2007
Weitere Informationen
Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei).
Merkblatt zur Aalfischerei zu Erwerbszwecken in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel.: +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
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