Was erledige ich wo?
Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
Kurztext
- Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei
- Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
- Registernummern für Fischereifahrzeuge und Bootsnummern aus Aalregister löschen lassen
- schriftlich
Zuständig: obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein - Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
Zuständigkeit
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
Fristen
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei Aufgabe der Aalfischerei
erforderliche Unterlagen
Änderung der Nutzung von Fischereifahrzeugen zur Aalfischerei
Rechtsgrundlage
Artikel 11 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 [DE]
§ 3 Absatz 2 Landesverordnung über die Ausübung der Aalfischerei (AalVO)
Weitere Informationen
Merkblatt zur Aalfischerei zu Erwerbszwecken in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel.: +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
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