Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Angaben zur Person mitteilen, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt

Ändert sich in Ihrem Unternehmen die Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.  


Beschreibung

Strahlenschutzverantwortliche sorgen dafür, dass Vorschriften zum Strahlenschutz eingehalten werden.

Als Unternehmen müssen Sie der zuständigen Behörde für Strahlenschutz Angaben zur Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, mitteilen. Sie müssen die Behörde auch darüber informieren, wenn sich diese Person ändert.

Besteht, wie bei Gemeinschaftspraxen, das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so teilen Sie der zuständigen Behörde mit, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.

Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person, müssen Sie alle vertretungsberechtigten natürlichen Personen benennen und die Ansprechperson für die Behörde kennzeichnen.

Kurztext

  • Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen Entgegennahme
  • In Unternehmen, die mit ionisierender Strahlung arbeiten, z.B. Röntgeneinrichtungen betreiben, nimmt die Leitung der Firma oder z.B. des Krankenhauses die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahr
  • Strahlenschutzverantwortliche sorgen u.a. dafür, dass für einen sicheren Betrieb
    • ausreichend Personal vorhanden ist
    • die Vorschriften zum Strahlenschutz eingehalten werden
  • Mitteilung an die zuständige Behörde muss enthalten:
    • Angaben zur strahlenschutzverantwortlichen Person, bei juristischen Personen Angaben zur Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt
    • falls ein Strahlenschutzbeauftragter nicht notwendig ist: Nachweise zur Fachkunde im Strahlenschutz
    • es dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit ergeben
    • aktueller Handelsregisterauszug
  • Wechsel der Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, ist der Behörde mitzuteilen
  • zuständig: zuständige Behörde für Strahlenschutz

Zuständig: Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)



Zuständigkeit

Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein



Fristen

  • Sie senden die Mitteilung über den Strahlenschutzverantwortlichen in Ihrem Unternehmen, inklusiver aller Angaben und Nachweise, an die zuständige Behörde.
  • Diese registriert und bearbeitet Ihre Mitteilung samt den eingegangenen Nachweisen.
  • Fehlen Angaben oder Nachweise, kommt die Behörde mit einer Anfrage auf Sie zu.
  • Sind alle Angaben und Nachweise vollständig, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid.

Voraussetzungen

  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der strahlenschutzverantwortlichen oder der vertretungsberechtigten Person ergeben.


erforderliche Unterlagen

  • Nachweis zur Zuverlässigkeit, zum Beispiel Führungszeugnis (Belegart O)
  • aktueller Handelsregisterauszug
  • bei Ärztinnen und Ärzten: Approbationsurkunde



Rechtsgrundlage

§ 69 Absatz 2 Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht




Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Informationen und Verfahrenshinweise für die Betreiber von Röntgeneinrichtungen in Schleswig-Holstein




Ansprechpartner

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - Referat Strahlenschutz



Postanschrift
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel

Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: strahlenschutz@mekun.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein