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Weiterbildungsbonus für eine berufliche Weiterbildung beantragen
Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird ein Teil der Seminarkosten von berufsbezogenen Fort- und Weiterbildungen von Erwerbstätigen in einem Arbeitsverhältnis in Schleswig-Holstein gefördert.
Beschreibung
Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird ein Pauschalsatz in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro pro Antragsteller oder Antragstellerin beziehungsweise Zuwendungsempfänger oder Zuwendungsempfängerin pro Kalenderjahr gewährt. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss sich mit 60 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Kurztext
- Weiterbildungsscheck Ausstellung
- Förderangebote im Rahmen des Landesprogramms Arbeit 2021-2027
- Aktion Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein: Förderung von Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung zwecks
- Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten und deren Anpassung an sich wandelnde Anforderungen
- beruflichem Aufstieg
- Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit
- Antragsvoraussetzungen:
- Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein (Einkünfteerzielung aus nichtselbstständiger Arbeit)
- Antrag online
- Zuständige Stellen:
- Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus - Referat 50 „Aktive Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarktförderung, Europäischer Sozialfonds“
Zuständigkeit
- Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus - Referat 50 „Aktive Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarktförderung, Europäischer Sozialfonds“
Fristen
Den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein können Sie online beantragen:
- Sie stellen Ihren Antrag unter Nutzung Ihres Servicekontos Plus, für dessen Einrichtung Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises benötigen, über das Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein. Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn zu stellen.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen ein Weiterbildungsbonus bewilligt werden kann.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder erteilt aufgrund des kurzfristigen Beginns der Weiterbildung zunächst eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn darf nicht mit der Weiterbildung begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.
- Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Falle einer Förderzusage nach Beendigung der Weiterbildung, Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und abgeschlossener Prüfung des Verwendungsnachweises.
Voraussetzungen
- Ihre Weiterbildung muss Ihrem beruflichen Fortkommen beziehungsweise der Weiterentwicklung des beruflichen Qualifikationsprofils dienen.
- Ihre Weiterbildung beinhaltet kein begleitendes Coaching beziehungsweise Training.
- Bei Ihrer Weiterbildung handelt es sich nicht um den Erwerb eines rechtlich vorgegebenen Befähigungs- und Fachkundenachweises.
- Ihre Weiterbildung dient nicht dem Erlernen und/oder dem Erwerb von Sprachen.
- Ihre Weiterbildung dient nicht dem Erwerb eines Führerscheins jeglicher Art.
- Ihre Weiterbildung wird nicht durch eine andere Stelle gefördert beziehungsweise Sie haben keinen Antrag für diese Weiterbildung gestellt.
- Ihre Förderung wird nicht im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gefördert beziehungsweise Sie haben keinen Antrag gestellt.
- Ihre Weiterbildungsmaßnahme wird nicht von Landwirtschaftskammern durchgeführt.
- Ihre Arbeitsstelle liegt in SchleswigHolstein.
- Sie sind nicht Beamter/Beamtin in einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Kommune), in einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einem Amt.
- Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte in einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Kommune), in einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einem Amt.
- Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftige in einer Religionsgemeinschaft (ausgenommen Kirche).
- Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte einer Transfergesellschaft.
- Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte eines Weiterbildungsträgers/einer Weiterbildungsträgerin beziehungsweise der Weiterbildungseinrichtung, die die Weiterbildungsmaßnahme durchführt.
- Sie sind nicht Auszubildender/Auszubildende.
- Sie sind nicht Selbständiger/Selbständige.
- Sie sind nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
- Ihre Weiterbildung umfasst nicht weniger als 16 Zeitstunden (einschließlich pädagogischer Pausen).
erforderliche Unterlagen
- Hauptantrag
- Anlage „Angaben zur Kostenbeteiligung bei Arbeitnehmenden (vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin auszufüllen)
- Anlage „Formular für Weiterbildungsträger“ (vom Weiterbildungsträger auszufüllen)
- Gegebenenfalls Anlage zum Antrag für minderjährige und betreute Antragstellende
Rechtsgrundlage
ESF Plus Verordnung - VERORDNUNG (EU) 2021/1057
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates - VER-ORDNUNG (EU) 2021/1060
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weitere Informationen
A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Investitionsbank Schleswig-Holstein für ESF – Weiterbildungsbonus SH
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Tel.: +49 431 9905-0
Fax: +49 431 9905-3383
E-Mail: info@ib-sh.de
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