Was erledige ich wo?
Zuschuss für steckerfertige Photovoltaikanlagen beantragen
Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für steckerfertige PV-Balkonanalgen erhalten.
Beschreibung
Alle bis zum vorläufigen Stopp des Förderprogramms am 16.11.2023 eingegangenen Anträge und die laufenden Verfahren werden aktuell bearbeitet und beschieden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die erforderlichen Nachweise nach Erteilung der Zwischenbescheide so umgehend wie möglich über das unten verlinkte Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein einzureichen.
Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge nimmt die Bearbeitung aktuell einige Zeit in Anspruch. Wir bitten von Anfragen zum Bearbeitungsstand innerhalb der Bearbeitungsdauer abzusehen.
Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ konnten Sie folgende Fördergegenstände beantragen:
- PV-Balkon-Anlage: max. Förderung 200 Euro
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.
Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.
Für alle anderen Fördergegenstände gilt, dass Sie hierfür einen Antrag auf BEG-Förderung bei der BAFA nicht vor dem 30.12.2022 gestellt haben müssen, bevor Sie eine Förderung im Rahmen von „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ stellen.
Kurztext
- Förderung Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger. Hier ist ein kurzer Überblick über die Fördermöglichkeiten samt maximaler Fördersumme:
- Wärmepumpe: max. Förderung 2000 Euro
- Solarthermieanlage: max. Förderung 900 Euro
- Anschluss an ein Wärmenetz: max. Förderung 500 Euro
- Biomasseheizung: max. Förderung 900 Euro
- PV-Balkon-Anlage: max. Förderung 200 Euro
- Antragsfrist: 16.11.2023
- Zuständige Stelle:
- Investitionsbank Schleswig-Holstein, 24091 Kiel
- Die Hotline ist dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr erreichbar: Tel. 0431 9905 5500
- AntragKlimaschutz3@ib-sh.de
Zuständigkeit
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fristen
Wenn eine PV-Balkonanlage gefördert wird, müssen Sie nach der Beantragung nichts weiter tun, als auf eine Rückmeldung zu warten.
Voraussetzungen
- Die Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
- Außerdem dürfen Sie die Gegenstände nur privat nutzen, aber nicht gewerblich.
- Die PV-Balkonanlage müssen Sie bei der Antragstellung bereits gekauft haben.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen
Rechtsbehelf
Es ist grundsätzlich ein Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid möglich.
Weitere Informationen
Alle bis zum vorläufigen Stopp des Förderprogramms am 16.11.2023 eingegangenen Anträge und die laufenden Verfahren werden aktuell bearbeitet und beschieden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die erforderlichen Nachweise nach Erteilung der Zwischenbescheide so umgehend wie möglich über das unten verlinkte Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein einzureichen.
Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge nimmt die Bearbeitung aktuell einige Zeit in Anspruch. Wir bitten von Anfragen zum Bearbeitungsstand innerhalb der Bearbeitungsdauer abzusehen.
Die Förderung einer PV-Balkonanlage beantragen Sie erst nachdem Sie diese installiert haben.
Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger
Ansprechpartner
Investitionsbank Schleswig-Holstein für weitere Förderprogramme
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Tel.: +49 431 9905-0
Fax: +49 431 9905-3383
E-Mail: info@ib-sh.de
Landesportal Schleswig-Holstein