Was erledige ich wo?
Bewährungshilfe - Bestellung beschließen
Stehen Sie als verurteilte Person unter Bewährungs- oder Führungsaufsicht, kann Ihnen das Gericht eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer bestellen.
Beschreibung
Wird eine gegen Sie verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, können Sie vom Gericht der Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellt werden. Auch wenn Sie unter Führungsaufsicht stehen, bekommen Sie eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Diese/r wird aufgrund richterlichen Beschlusses und gegebenenfalls weiteren Auftrages tätig und soll Ihnen helfen, nicht wieder straffällig zu werden.
Kurztext
- Bewährungshilfe Bestellung
- Das Gericht bestellt der verurteilten Person eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer, wenn die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder wenn - in der Regel nach vollständiger Verbüßung von Freiheitsstrafe - Führungsaufsicht eintritt.
- Die Bewährungshilfe kann für die Dauer oder einen Teil der Bewährungszeit bestellt werden, im Falle der Führungsaufsicht für zwei, maximal fünf Jahre.
- Zuständigkeit: Gericht, das die Strafe verhängt hat, bei Führungsaufsicht die Strafvollstreckungskammer
Fristen
Am Ende Ihrer Hauptverhandlung fällt das Strafgericht ein Urteil; dabei entscheidet es gegebenenfalls auch über eine Strafaussetzung zur Bewährung sowie über die Bestellung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers. Urteil und Bewährungsbeschluss werden Ihnen anschließend zugestellt. Sobald sie rechtskräftig sind, beginnt die Maßnahme der Bewährungshilfe.
Führungsaufsicht tritt dagegen im Regelfall erst nach vollständiger Verbüßung einer Freiheitsstrafe ein. Rechtszeitig vor Ihrer Entlassung aus dem Strafvollzug wird Ihnen eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer bestellt. Der entsprechende Beschluss der Strafvollstreckungskammer wird Ihnen ebenfalls zugestellt.
Voraussetzungen
- die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung oder der Eintritt der Führungsaufsicht ist rechtskräftig
- der Beschluss vom Gericht liegt vor
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bewährungshilfe kann für die Dauer oder einen Teil der Bewährungszeit bestellt werden.
Wird die Bewährungshilfe im Rahmen der Führungsaufsicht bestellt, geschieht dies für die gesamte Dauer der Führungsaufsicht, d. h. mindestens zwei und höchstens fünf Jahre.
erforderliche Unterlagen
- Gerichtsbeschluss
- rechtskräftiges Urteil
Rechtsgrundlage
Bewährungs- und Gerichtshilfegesetz (BGG)
Anordnung über die Organisation der Bewährungs- und Gerichtshilfe (OrgBG)
Rechtsbehelf
Beschwerde
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zur Bewährungshilfe
Gesamtverzeichnis der Bewährungshilfe Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Gesamtverzeichnis der Bewährungshelferinnen und -helfer und der Führungsaufsichtsstellen
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/bewaehrungshilfe/bwh_allgemeine_info
Landesportal Schleswig-Holstein