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Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen für kleine Unternehmen beantragen – Modul 1 (Beratung)
Wenn Sie Ihr kleines Unternehmen auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung analysieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für die Beratung zu Digitalisierungsmaßnahmen erhalten.
Beschreibung
Es werden kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein gefördert. Die Förderung von Spielen erfolgt unter kulturellen Kriterien (Kulturtest). Ein wesentlicher Anteil der kreativen Arbeiten im Rahmen des geplanten Förderprojektes (z.B. Konzeptentwicklung, Programmierung, Musikaufnahmen, Design) muss in Schleswig-Holstein stattfinden. Das geplante Spiel muss den Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden und eine Altersfreigabe durch eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (USK) erhalten beziehungsweise erhalten haben.
Kurztext
- Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen für kleine Unternehmen - Modul 1 (Beratung) Bewilligung
- Im Modul Beratung werden Vorhaben gefördert, die bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung analysiert und dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen entwickelt.
- Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein können einen Antrag stellen.
- Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur und der Landwirtschaft sind nicht antragsberechtigt.
- Das Beratungsunternehmen muss für eine go-digital Beratung des Bundes lizenziert sein.
- Es muss ein plausibles Angebot für die Beratungsleistungen vorliegen.
- Im Vorhaben wird ein schriftlicher Beratungsbericht mit individuellen Lösungen und Handlungsempfehlungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen erarbeitet, die zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen.
- Die kalkulierten Beraterkosten betragen mindestens 2.500 Euro und maximal 20.000 Euro.
- Die geförderte Maßnahme soll binnen acht Monaten beendet sein.
- Förderfähig sind Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Hochschulen.
- Der Zuschuss beträgt 40 % der zuwendungsfähigen Kosten.
- Zuständige Stelle: Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Zuständigkeit
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Fristen
Der Antrag zur Förderung niedrigschwelliger Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen - Modul 1 (Beratung) kann online beantragt werden.
- Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, indem der Antrag direkt gestellt wird.
- Registrierung mit dem Unternehmenskonto des Landes
- Erstellung und Einreichung des Antrages
- Falls ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wurde, wird schriftlich eine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn ausgestellt. Daraufhin kann mit dem Projekt begonnen werden.
- Finale Prüfung des Antrags durch die Bewilligungsstelle
- Ausstellung eines Zuwendungsbescheides (bei positiver Prüfung)
- Für die Erstattung der zuwendungsfähigen Ausgaben müssen die Belege und Nachweise vorgelegt werden.
Voraussetzungen
- Sie müssen Angebote beziehungsweise Nachweise über eine Markt-/Preisrecherche und Anforderungen an das Beratungsunternehmen für die einzuholenden Beratungsleistungen einreichen.
- Des Weiteren wird ein Handelsregisterauszug benötigt. Wenn keine Handelsregistereintragung vorliegt, ist eine Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person(en) einzureichen.
- Das Beratungsunternehmen muss für eine go-digital Beratung des Bundes lizenziert sein.
- Im Vorhaben wird ein schriftlicher Beratungsbericht mit individuellen Lösungen und Handlungsempfehlungen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen erarbeitet, die zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden beziehungsweise Prozessen führen.
- Die kalkulierten Beraterkosten betragen mindestens 2.500 Euro und maximal 20.000 Euro.
- Die geförderte Maßnahme soll binnen acht Monaten beendet sein.
- Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
- Unternehmenssitz oder Betriebsstätte muss in Schleswig-Holstein sein.
- Ihr Unternehmen muss ein kleines Unternehmen sein.
erforderliche Unterlagen
- Handelsregisterauszug.
- Alternativ: Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person(en)
- Angebot(e) über die Beratungsleistung(en)
- Datenschutzrechtliche Aufklärung
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung niedrigschwelliger Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Weitere Informationen
Die im Antrag und in den sonstigen einzureichenden Unterlagen als subventionserheblich benannten Angaben sind subventionserheblich. Hierüber ist eine Erklärung im Rahmen der Antragstellung abzugeben. Ändern sich subventionserhebliche Tatsachen, ist dies der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Bei vorsätzlichen oder leichtfertigen Falschangaben muss mit einer Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs gerechnet werden.
Ansprechpartner
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Lorentzendamm 24
24103 Kiel
Tel.: +49 431 66666-0
Fax: +49 431 66666-767
E-Mail: info@wtsh.de
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