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Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen für kleine Unternehmen beantragen – Modul 2 (Umsetzung)

Wenn Sie Ihr kleines Unternehmen in Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch Anregung von Digitalisierungsaktivitäten stärken möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen erhalten.  


Beschreibung

Diese Förderung kann von kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden. Die geförderten Investitionen in Hard- und Software müssen im Unternehmen in Schleswig-Holstein zum Einsatz kommen.

Kurztext

  • Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen für kleine Unternehmen - Modul 2 (Umsetzung) Bewilligung
    • In dem Modul Umsetzung werden Vorhaben gefördert, die darauf ausgerichtet sind, gefundene individuelle Lösungen im Unternehmen zu implementieren einschließlich der dazu notwendig werdenden Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
    • Das Modul Umsetzung kann nach erfolgtem Durchlauf des Moduls Beratung in Anspruch genommen werden. Alternativ kann es auch beantragt werden, wenn das kleine Unternehmen innerhalb der letzten 18 Monate vor Antragstellung bereits eine Förderung im Bundesprogramm go-digital für Beratungsleistungen erhalten hat und die Umsetzung nun erfolgen soll.
    • Angebote beziehungsweise Nachweise über eine Markt-/Preisrecherche für die einzuholenden Umsetzungsleistungen
    • Diese Förderung kann von kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden.
    • Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage eines vorab erstellten Beratungsberichts aus dem Modul Beratung oder der go-digital-Beratung.
    • Die digitale Aufstellung des Unternehmens wird substanziell verbessert.
    • Das Vorhaben leistet einen Beitrag zu den Querschnittszielen des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.
    • Das Projekt liefert einen Beitrag zum Ziel der Landesregierung, 50 Prozent der Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen (Einsparung von Treibhausgasen durch die beantragten Digitalisierungsprozesse und/oder Unterstützung von umweltfreundlichen Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz).
    • Die kalkulierten Kosten für Investitionen in Hard- und Software sowie für die zugehörigen Dienstleistungen für das Digitalisierungsvorhaben betragen mindestens 10.000 Euro oder maximal 200.000 Euro.
    • Die geförderte Maßnahme soll binnen 18 Monaten beendet sein.
    • Gefördert werden Hardware, Software, Dienstleistungen und Qualifizierungsmaßnahmen
    • Kosten für eigenes Personal werden mit einem Pauschalsatz von 20 % abgegolten.
    • Der Zuschuss beträgt 40 % der zuwendungsfähigen Kosten
  • Zuständige Stelle: Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung



Zuständigkeit

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH



Fristen

Der Antrag zur Förderung niedrigschwelliger Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen - Modul 2 (Umsetzung) kann online beantragt werden.

  • Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, indem der Antrag direkt gestellt wird.
  • Registrierung mit dem Unternehmenskonto des Landes
  • Erstellung und Einreichung des Antrages
  • Falls ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wurde, wird schriftlich eine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn ausgestellt. Daraufhin kann mit dem Projekt begonnen werden.
  • Finale Prüfung des Antrags durch die Bewilligungsstelle
  • Ausstellung eines Zuwendungsbescheides (bei positiver Prüfung)
  • Für die Erstattung der zuwendungsfähigen Ausgaben müssen Belege und Nachweise vorgelegt werden.

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
  • Ihr Unternehmen muss ein kleines Unternehmen sein.
  • Erreichung einer substanziell verbesserten digitalen Aufstellung des Unternehmens.
  • Beitrag des Vorhabens zum Ziel der Landesregierung, 50 % der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen.
  • Das Modul Umsetzung kann nur nach erfolgtem Durchlauf des Moduls Beratung in Anspruch genommen werden. Alternativ kann es in Anspruch genommen werden, wenn das antragstellende Unternehmen innerhalb der letzten 18 Monate vor Antragstellung eine Förderung im Bundesprogramm go-digital für Beratungsleistungen erhalten hat.
  • Des Weiteren wird ein Handelsregisterauszug benötigt. Wenn keine Handelsregistereintragung vorliegt, ist eine Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person(en) einzureichen.
  • Die kalkulierten Kosten betragen mindestens 10.000 Euro und maximal 200.000 Euro.


erforderliche Unterlagen

  • Handelsregisterauszug
  • Alternativ: Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person(en)
  • Angebot(e) beziehungsweise Nachweise über eine Markt-/Preisrecherche für die einzuholenden Umsetzungsleistungen
  • eine aussagekräftige Projektbeschreibung, die insbesonde-re die Ergebnisse der erfolgten Beratung umsetzt und das angestrebte Digitalisierungsziel erkennen lässt
  • De-minimis Bescheinigungen der letzten drei Steuerjahre
  • Anlage zu den Querschnittszielen (Scoring-Bogen)
  • Datenschutzrechtliche Aufklärung



Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung niedrigschwelliger Digitalisierungsmaßnah-men in kleinen Unternehmen




Weitere Informationen

Die im Antrag und in den sonstigen einzureichenden Unterlagen als subventionserheblich benannten Angaben sind subventionserheblich. Hierüber ist eine Erklärung im Rahmen der Antragstellung abzugeben. Ändern sich subventionserhebliche Tatsachen, ist dies der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Bei vorsätzlichen oder leichtfertigen Falschangaben muss mit einer Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs gerechnet werden.

Die Zuwendung dieser Richtlinie ist eine De-minimis-Beihilfe. Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 Euro brutto nicht übersteigen. Der Dreijahreszeitraum ist fließend, d. h. bei jeder Neubewilligung einer De-minimis-Beihilfe ist die Gesamtsumme der im laufenden Steuerjahr sowie in den vorangegangen zwei Steuerjahren gewährten De-minimis-Beihilfe festzustellen




Ansprechpartner

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
Lorentzendamm 24
24103 Kiel

Tel.: +49 431 66666-0
Fax: +49 431 66666-767
E-Mail: info@wtsh.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein