Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Geschwisterermäßigung für Kita-Elternbeiträge beantragen

Wenn Sie mehr als ein Kind haben, dass eine Kita besucht oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung erhalten.  


Beschreibung

Sie können eine Geschwisterermäßigung des Elternbeitrags beantragen, wenn Ihre Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden. Der Elternbeitrag wird in diesen Fällen für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig übernommen.

Kurztext

  • Gebühr für Kindertageseinrichtungen bei Geschwisterkindern Ermäßigung
  • Übernahme des Elternbeitrags für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig
  • Die Kreise und kreisfreien Städte regeln unterschiedlich, ob Kinder in Horten und schulischen Betreuungsangeboten mitangerechnet werden
  • Erforderlich ist, dass die Kinder in einem Haushalt leben
  • Ansprechpunkt: Kindertageseinrichtung selbst, örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihm bestimmte Ermäßigungsstelle (häufig Standortgemeinde der Kita)


Zuständigkeit

An die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).



Fristen

Siestellen einen Antrag bei Ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verfahren können je nach zuständiger Stelle variieren. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt.

Voraussetzungen

Wenn die folgenden Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Geschwisterermäßigung beantragen.

  • Sie haben mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden.
  • Diese Kinder leben mit Ihnen in einem Haushalt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeiten können je nach zuständiger Stelle variieren.



erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können beim jeweils zuständigen Ansprechpunkt erfragt werden.




Rechtsgrundlage

§ 7 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch



Weitere Informationen

Die Kindertagesstätte bietet unter Umständen eine Beratung an.

Eine Beratung über die Möglichkeiten einer Antragstellung erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dies sind meist die Jugendämter) oder der von diesem beauftragten Ermäßigungsstelle oder bei der Kindertageseinrichtung.

Kitareform 2020 - Verbesserungen für Eltern

Kitareform 2020 - Fragen und Antworten




Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Ilka Butenschön Vcard herunterladen
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport

Tel.: +49 4331 202-506
Fax: +49 4331 202-184
E-Mail: kindertagespflege@kreis-rd.de
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Barbara Fischer Vcard herunterladen
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Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport

Tel.: +49 4331 202-694
Fax: +49 4331 202-184
E-Mail: kindertagesstaette@kreis-rd.de
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Svenja Hehlert Vcard herunterladen
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Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport

Tel.: +49 4331 202-608
Fax: +49 4331 202-184
E-Mail: kindertagesstaette@kreis-rd.de
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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein