Was erledige ich wo?
Auskunft von Umweltinformationen im Bergbau beantragen
Sie möchten Umweltinformationen einsehen, wie zum Beispiel Daten über den Zustand von Luft, Wasser, Boden oder Landschaft in Bergbaugebieten in Ihrer Region? Diese können Sie bei den zuständigen Behörden einsehen und beantragen.
Beschreibung
In Deutschland informieren die Regierung sowie Stellen der öffentlichen Verwaltung die Allgemeinheit aktiv über die Umwelt. Über diese informationspflichtigen Stellen hat jede Person einen Anspruch auf den freien Zugang zu Umweltinformationen.
Umweltinformationen geben Auskunft über
- den Zustand der Umwelt, die menschliche Gesundheit und Sicherheit,
- Faktoren, Tätigkeiten, Maßnahmen, die sich auf die Umwelt auswirken,
- Umweltrecht,
- politische Programme mit Bezug zur Umwelt.
Bei den Behörden können Sie auch selbst bestimmte Daten abfragen, beispielsweise über die Qualität der Luft und Gewässer sowie Daten über Biotope und Schutzgebiete.
Wenn Sie bestimmte Umweltinformationen erhalten möchten, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Sie müssen dafür kein rechtliches Interesse nachweisen.
Im Bergbausektor sind beispielsweise die folgenden Informationen interessant:
- Fließwege und Beschaffenheit von Grund und Oberflächenwasser,
- Auswirkungen auf Böden, Fauna und Flora sowie
- Inhaber und Laufzeiten von Bergbauberechtigungen in einem bestimmten Gebiet.
Zugang zu Umweltinformationen können Sie zum Beispiel durch Auskunftserteilung oder Akteneinsicht erhalten.
Kurztext
- Bergbau Umweltinformationen Auskunft
- jede Person hat Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen über informationspflichtige Stellen (Regierung und öffentliche Verwaltung)
- Einsicht kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden, ohne ein Interesse darlegen zu müssen
- besonders Bergbaubetriebe müssen Vorsorge zum Schutz der Allgemeinheit und des Einzelnen leisten; sie unterliegen strengen Auflagen im Umweltschutz
- zuständig: Bergbehörden der Länder
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein).
Fristen
Jede Person hat Anspruch darauf, Umweltinformationen über informationspflichtige Stellen einzusehen und zu beantragen.
Kosten
Die Gebühren bestimmen sich nach dem Aufwand, den die Informationsbeschaffung erfordert. Lehnt die Behörde den Antrag ab, fallen keine Kosten an.
Anlage (zu § 1 Absatz 1) Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV)
erforderliche Unterlagen
Ihr Antrag muss die gewünschten Informationen genau benennen, das heißt, die Stelle muss erkennen können, welche Informationen Sie von ihr benötigen.
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 1 Umweltinformationsgesetz (UIG)
§ 4 Absatz 1 Umweltinformationsgesetz (UIG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- eventuell Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weitere Informationen
Zu den informationspflichtigen Stellen gehören nicht die bestimmte Bundesbehörden, die an der Gesetzgebung beteiligt sind und Gerichte des Bundes, die keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Tel.: +49 5323 9612-200
E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de
Web: www.lbeg.niedersachsen.de
Landesportal Schleswig-Holstein