Was erledige ich wo?
Bestellung von verantwortlichen Personen im Bergbau anzeigen
Wenn Sie verantwortliche Personen in Ihrem Bergbaubetrieb bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen.
Beschreibung
In Bergbaubetrieben müssen die Verantwortlichkeiten im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung im Bergbau klar geregelt sein. Neben Ihnen als Unternehmerinnen und Unternehmern und Ihren Vertretungspersonen sorgen auch sogenannte „verantwortliche Personen“ für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf.
Verantwortliche Personen sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Verantwortliche Personen gewährleisten beispielsweise die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder kontrollieren die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen. Werden keine verantwortlichen Personen bestellt, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unmittelbar verantwortlich.
Wenn Sie verantwortliche Personen in Ihrem Betrieb bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen. Dabei müssen Sie die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen genau beschreiben.Ihre Befugnisse müssen den Aufgaben und Fähigkeiten entsprechen.
Kurztext
- Bergbau Anzeige von verantwortlichen Personen Namhaftmachung / Bestellung Entgegennahme
- Neben Unternehmern und deren Vertretungspersonen sorgen sogenannte „verantwortliche Personen“ für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf
- Verantwortliche Personen im Sinne des Bergrechts sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden
- Soweit im Einzelfall vorläufig eine mündliche Bestellung erfolgte, hat die Unternehmerin diese gegenüber ihrer bestellten Person schriftlich zu bestätigen.
- Bestellung von verantwortlichen Personen im Betrieb muss der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden
- Anzeige kann eingereicht werden über
- Online-Portal „BergPass“ oder
- direkt bei der zuständigen Bergbehörde
- Zuständig: Bergbehörde des Bundeslandes, in dem der Bergbaubetrieb liegt
Zuständigkeit
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein)
Fristen
Sie können verantwortliche Personen online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde namhaft machen.
Namhaftmachung online einreichen:
- Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Namhaftmachung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch.
Namhaftmachung schriftlich einreichen:
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung.
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen dort ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Behörde nimmt Ihre Namhaftmachung entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Voraussetzungen
- Als verantwortliche Person dürfen Sie nur Personen beschäftigen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Befugnisse die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung besitzen.
- Sie müssen so viele verantwortliche Personen bestellen, wie es für die planmäßige und sichere Führung Ihres Betriebes erforderlich ist.
- Die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen müssen Sie eindeutig und lückenlos festlegen und aufeinander abstimmen, sodass eine geordnete Zusammenarbeit gewährleistet ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Sie müssen die Namhaftmachung aber unverzüglich einreichen.
Rechtsgrundlage
§ 60 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG)
Rechtsbehelf
keine
Weitere Informationen
Auch wenn sich die Stellung einer verantwortlichen Person im Betrieb ändert oder eine verantwortliche Person aus dem Betrieb ausscheidet, müssen Sie dies mitteilen.
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Tel.: +49 5323 9612-200
E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de
Web: www.lbeg.niedersachsen.de
Landesportal Schleswig-Holstein