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Verlängerung eines Sonderbetriebsplans für Bergbau beantragen
Wenn Ihr Bergbaubetrieb mit einem zugelassenen Sonderbetriebsplan läuft und Sie diesen verlängern wollen, müssen Sie dafür bei der zuständigen Behörde eine Zulassung beantragen.
Beschreibung
Ein Betriebsplandient der Betriebsüberwachung. Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann Sie die zuständige Bergbehörde dazu verpflichten, Sonderbetriebspläne zu erstellen.
Wollen Sie diesen Sonderbetriebsplan verlängern, müssen Sie dafür eine Zulassung beantragen.
Ein Betriebsplan umfasst umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise
- Lage und Ausdehnung,
- technische Umsetzung,
- zeitliche Planung,
- mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt,
- Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung negativer Auswirkungen auf die Umwelt,
- Betriebs und Arbeitssicherheit.
Sonderbetriebspläne enthalten Maßnahmen, die zwar Teil des Hauptbetriebsplans sind, sich aber nicht auf die im Hauptbetriebsplan festgelegte Dauer begrenzen lassen oder die spezielle Maßnahmen betreffen. Solche Maßnahmen können zum Beispiel sein:
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
- Verwertung von Fremdmassen,
- Rutschungen an Böschungen,
- der Bau einer Gastrocknungsanlage,
- der Bau von Aufbereitungsanlagen oder Erkundungsanlagen,
- geophysikalische Arbeiten,
- seismische Aufsuchungsarbeiten,
- Durchführung einer Tiefbohrung,
- Maßnahmen zur Rekultivierung ehemaliger Bergbaugebiete oder
- der Bau von Wegen und Zufahrten,
- Bau von Tankstellen und Fahrzeugwaagen,
- Bau von Anlagen der Energieerzeugung („Grubenkraftwerk“),
- Monitoring.
Sonderbetriebspläne müssen, ebenso wie Rahmen- und Hauptbetriebspläne, von der zuständigen Behörde zugelassen werden. Sonderbetriebsplanverfahren eigenen sich nur für Verfahren, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) erforderlich ist.
Kurztext
- Bergbau Betriebsplanverfahren Sonderbetriebsplan - Verlängerung Zulassung
- Zugelassener Betriebsplan ist Voraussetzung für Aufsuchungs, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetriebe, die dem Bundesberggesetz unterliegen
- Sonderbetriebsplan enthält Maßnahmen, die zwar Teil des Hauptbetriebsplans sind, sich aber nicht auf die im Hauptbetriebsplan festgelegte Dauer begrenzen lassen oder die einen besonderen Teil des Betriebes betreffen wie beispielsweise den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die Verwertung von Fremdmassen oder Rutschungen
- Eine Verlängerung am Sonderbetriebsplan muss zugelassen werden
- Beantragung über
- Online-Portal „Bergpass“ oder
- direkt bei der zuständigen Bergbehörde
- Zuständig: Bergbehörde des Bundeslandes, in dem der Betrieb liegt
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein).
Fristen
Sie können die Zulassung der Verlängerung Ihres Sonderbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Verlängerung online beantragen:
- Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Beantragung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch.
Verlängerung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
- Sie müssen die Verlängerung Ihres Sonderbetriebsplans so erstellen, dass sowohl die Zulassungsvoraussetzungen als auch sonstige Belange wie Grundwasser- und Naturschutz umfassend beschrieben sind. Bei komplexen Vorhaben ist es sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung setzen und die erforderlichen Antragsunterlagen abstimmen.
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen dort ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die zuständige Behörde nimmt Ihre Beantragung entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Sie erhalten elektronisch und per Post einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihre Zulassung mitgeteilt wird.
- Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
Voraussetzungen
Damit Sie die Zulassung für die Verlängerung Ihres Sonderbetriebsplan bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die jedoch gegebenenfalls bereits im Verfahren zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes geprüft wurden:
- Ihrem Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie die behördlich erteilte Berechtigung für die Erkundung oder Förderung der bergfreien Bodenschätzen beziehungsweise die Rechte über bergeigene Bodenschätze besitzen.
- Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Betrieb und Ihre leitenden Angestellten oder Vertretungspersonen die erforderliche Zuverlässigkeit und auch die erforderliche Fachkunde und körperliche Eignung besitzen.
- Sie müssen alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Gefahren für Leben und Gesundheit von Beschäftigten und Dritten im Betrieb zu verhindern. Auch der Schutz von Sachgütern muss durch die Maßnahmen gewährleistet sein,
- Durch Ihre Arbeiten dürfen andere Bodenschätze, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt, nicht beeinträchtigt werden.
- Die Erdoberfläche muss im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs geschützt werden.
- Die anfallenden Abfälle müssen ordnungsgemäß wiederverwendet oder beseitigt werden.
- Sie müssen Vorsorge treffen, dass
- die Oberflächen in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß anschließend wieder nutzbar gemacht werden können,
- die Sicherheit anderer Bergbaubetriebe nicht gefährdet wird,
- die Suche oder Förderung von Bodenschätzen keine schädlichen Folgen für die Allgemeinheit nach sich zieht und bei Bergbaubetrieben im Bereich des Festlandsockels oder der Küstengewässer:
- Schifffahrtsanlagen und -zeichen nicht beeinträchtigt werden und
- die Schifffahrt und Schifffahrtswege, der Luftraum, der Fischfang und die Pflanzen- und Tierwelt nicht unangemessen beeinträchtigt werden,
- Unterwasserkabel und Rohrleitungen sowie ozeanographische oder sonstige wissenschaftliche Forschungen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden und
- sich die schädigenden Einwirkungen auf das Meer auf ein möglichst geringes Maß beschränken.
- Unter Umständen müssen Sie der zuständigen Behörde eine Sicherheitsleistung mit einer angemessenen Versicherungssumme, eine Bankbürgschaft, Patronatserklärung oder ähnliches nachweisen, was die oben genannten Risiken abdeckt.
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, klären Sie gemeinsam mit Ihrer zuständigen Bergbehörde. Zusätzlich zu den Angaben im Hauptbetriebsplan, sind im Sonderbetriebsplan eventuell folgende Unterlagen nötig:
- gegebenenfalls Nachweis über die wasserrechtliche Erlaubnis
- vollumfängliche Darstellung der Standortsituation mit Abstand zu Schutzgebieten und bestehender Infrastruktur:
- geologische Gutachten
- hydrogeologische Gutachten
- naturschutzfachliche Beiträge
- technische Beschreibungen der benötigten Anlagen, unter anderem für Bohrungen, Maschinen, Aufbereitungen
- Angaben zu Betriebssicherheit (von Absperrung bis Zeitnachweis) und Betriebsüberwachung
- Nachweise über ordnungsgemäße Abfallentsorgung und Zuwegung (Erfüllung aller relevanten Auflagen)
- Beschreibung und Bewertung möglicher Einwirkungen auf die Umwelt und geplante Maßnahmen zu deren Vermeidung und Verminderung, naturschutzfachliche Beiträge, Lärmgutachten
- Maßnahmen zur Wasserwirtschaft
- Maßnahmen zur Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche
- Maßnahmen zum Immissionsschutz
- Beschreibung der Betriebseinrichtungen, etwa Büro- und Sozialräume, Park- und Abstellplätze, Lagerflächen, Werkstätten, Tankstellen
Rechtsgrundlage
§ 51 Bundesberggesetz (BBergG) i.V.m.
§ 52 Abs. 4 Bundesberggesetz (BBergG)
§ 55 Bundesberggesetz (BBergG)
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Tel.: +49 5323 9612-200
E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de
Web: www.lbeg.niedersachsen.de
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