Was erledige ich wo?
Elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen
Möchten Sie als Pflege-, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) ermöglichen? Dann können Sie unter bestimmen Voraussetzungen eine elektronische Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.
Beschreibung
Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist eine elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene SMC-B für unterschiedliche Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für
- Arztpraxen
- Pflege, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
- Apotheken
Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:
- Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
- Geburtshilfeeinrichtungen
- Physiotherapieeinrichtungen
Um die SMC-B zu erhalten, müssen Sie Ihre Institution zunächst kostenpflichtig in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.
Kurztext
- Institutionenkarte (SMCB) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Ausstellung
- elektronische Institutionenkarte SMCB (Security Module Card Typ B) ermöglicht den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen
- Zugang für Institutionen mit Gesundheitsfachberufstätigen, die nicht in Kammern organisiert sind darunter
- Pflegeeinrichtungen
- Geburtshilfeeinrichtungen
- Physiotherapieeinrichtungen
- Eintrag in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) notwendig
- Antrag der SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) nach Eintrag in das eGBR
- Antrag ist kostenpflichtig
- Gültigkeit der Karte: 5 Jahre
- zuständig: elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
Zuständigkeit
An die Bezirksregierung Münster, die auch für Schleswig-Holstein zuständig ist.
Fristen
Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online beantragen:
- Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus
- Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
- Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine EMail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
- Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
- Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
- Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
- Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
- Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- Scan oder Foto des Nachweises über Ihre Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
- IK (Institutionskennzeichen)-Nummer
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person
Rechtsgrundlage
§ 340 Sozialgesetzbuch V (SGB V)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Ansprechpartner
Bezirksregierung Münster – Dezernat 13
Domplatz 1-3
48143
Tel.: +49 251 411-0
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
Web: www.bezreg-muenster.de
Landesportal Schleswig-Holstein