Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.  


Beschreibung

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
  • das Kind volljährig ist,
  • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

Kurztext

  • Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung
  • Beistand durch das Jugendamt kann ganz oder teilweise beendet werden
  • Beistand endet automatisch, wenn die Voraussetzungen für den Antrag nicht mehr vorliegen:
    • wenn das Kind volljährig ist
    • wenn die Familie ins Ausland zieht
    • wenn der Zweck erfüllt wurde (Beispiel: Vaterschaft wurde festgestellt)
  • zuständig: örtliches Jugendamt


Zuständigkeit

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.



Fristen

  • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
  • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.



erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft



Rechtsgrundlage

§ 18 Absatz 1,2 und 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

§§ 1712-1717 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)




Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Silke Jochimsen Vcard herunterladen
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport

Tel.: +49 4331 202-7327
Fax: +49 4331 202-261
E-Mail: bss@kreis-rd.de
Etage: 2. OG | Zimmer: 214
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein