Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Wenn Sie Ihre bestehende Gehwegüberfahrt (abgesenkter Bordstein) ändern lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.  


Beschreibung

Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

Haben Sie bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück, können Sie diese ändern lassen.

Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie Sie Gehwegüberfahrt ändern dürfen.

Kurztext

  • Gehwegüberfahrten Instandhaltung
  • Eine Gehwegüberfahrt dient der einfachen Erreichung eines Grundstücks von der Straße auf mit einem Fahrzeug.
  • Bestehende Gehwegüberfahrten müssen Instand gehalten werden.
  • Maßnahmen der Instandhaltung müssen dem Tiefbauamt gemeldet werden.
  • Zuständig:
    • Regionales Tiefbauamt
    • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein


Zuständigkeit

  • Regionales Tiefbauamt
  • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein


Fristen

  • Sie beantragen die Änderung der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
  • Der Antrag wird geprüft.
  • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vor-Ort-Termin organisieren und durchführen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt ändern lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).

Voraussetzungen

  • Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
  • Sie haben bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können mit den Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.



Kosten

Sie tragen die Kosten für die Änderung der Gehwegüberfahrt.




erforderliche Unterlagen

  • Antrag, sofern vorhanden
  • Gegebenenfalls erforderliche Anlagen (zum Beispiel Katasterplan, Lageplan)



Rechtsgrundlage

§ 24 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG SH)

§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage



Ansprechpartner

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Mercatorstraße 9
24106 Kiel

Tel.: 0431 3830
Fax: 0431 383-2754
E-Mail: gst@lbv-sh.landsh.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein