Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Als IT-Dienstleister Stammdaten in EMCS erfassen oder ändern lassen

Wenn Sie als IT-Dienstleister für Wirtschaftsbeteiligte den Nachrichtenaustausch in EMCS durchführen wollen, müssen Sie sich registrieren lassen. Zur erstmaligen Erfassung oder Änderung Ihrer Stammdaten in EMCS müssen Sie einen Antrag bei der Generalzolldirektion stellen.  


Beschreibung

Wenn Wirtschaftsbeteiligte unversteuerte Erzeugnisse, zum Beispiel Alkohol und alkoholhaltige Waren, Tabakwaren oder Energieerzeugnisse, befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem (Excise Movement and Control System - EMCS). Die verschiedenen Beförderungsschritte werden in diesem System erfasst.

IT-Dienstleister können für Wirtschaftsbeteiligte den EMCS-Nachrichtenaustausch durchführen. Um als IT-Dienstleister an EMCS teilnehmen zu können, müssen Sie zuvor Ihre Stammdaten (unter anderem Name, Adresse, Ansprechpartner) bei der Generalzolldirektion, Direktion II - Stammdatenmanagement hinterlegen. Bei einem Neuantrag erhalten Sie von dort die IT-Dienstleister-Identifikationsnummer. Sie können die Stammdaten mit demselben Antrag auch ändern lassen.

Kurztext

  • Erfassung beziehungsweise Änderung von IT-Dienstleister-Stammdaten für das IT-Verfahren EMCS Durchführung
  • IT-Dienstleister können Datenaustausch in EMCS für Wirtschaftsbeteiligte durchführen
  • Stammdaten (IT-Dienstleister-Identifikationsnummer, Name, Adresse, Ansprechpartner) von IT-Dienstleistern werden in EMCS erfasst
  • Erfassung oder Änderung der Stammdaten nur auf Antrag möglich
  • zuständig: Generalzolldirektion Stammdatenmanagement


Fristen

Für die Erfassung oder Änderung der Stammdaten in EMCS müssen Sie als IT-Dienstleister einen schriftlichen Antrag stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Zollverwaltung und laden Sie folgenden Antrag herunter:
    • Antrag auf Erfassung beziehungsweise Änderung von IT-Dienstleister-Stammdaten (Formular 033083)
  • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn an das Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion.
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Erfassung beziehungsweise Änderung Ihrer Stammdaten. Wenn es sich um einen Antrag auf erste Registrierung als IT-Dienstleister handelt, wird Ihnen die IT-Dienstleister-Identifikationsnummer mitgeteilt.
  • Die Hinterlegung der Teilnehmerdaten (unter anderem Netzanbindung, Nachrichtengruppen) ist separat zu beantragen.
  • Wirtschaftsbeteiligte, für die Sie als IT-Dienstleiter auftreten sollen, müssen dies mit dem Formular 033094 beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie sind IT-Dienstleister und führen für Wirtschaftsbeteiligte den EMCS-Nachrichtenaustausch durch.
  • Sie wollen Ihre Stammdaten im EMCS eintragen beziehungsweise ändern lassen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 1 und 2 Wochen.



Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.




erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.




Rechtsgrundlage

Verordnung (EG) Nummer 684/2009 (EMCS-DVO) der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2008 /118/EG des Rates in Bezug auf die EDV-gestützten Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung

§ 9 Biersteuergesetz (BierStG)

§ 16 Biersteuerverordnung (BierStV)

§ 13 Alkoholsteuergesetz (AlkStG)

§ 28 Alkoholsteuerverordnung (AlkStV)

§ 9 in Verbindung mit § 29 Absatz 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)

§ 9 in Verbindung mit § 29 Absatz 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)

§ 15 in Verbindung mit § 43 und in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)

§ 15 in Verbindung mit § 43 und in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)

§ 15 in Verbindung mit § 43 und in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)

§ 10 Tabaksteuergesetz (TabStG)

§ 16 Tabaksteuerverordnung (TabStV)

§ 9d Energiesteuergesetz (EnergieStG)

§ 28a Energiesteuerverordnung (EnergieStV)

Rechtsbehelf

Da es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, ist die Einlegung eines Rechtsbehelfes nicht möglich.




Weitere Informationen

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Antrag auf Erfassung bzw. Änderung von IT-Dienstleister-Stammdaten (Formular 033083)




Ansprechpartner

Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)


Tel.: +49 228 303-26090
Web: www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskunft_Servicedesk_Tickets/auskunft_servicedesk_tickets_kontakt_node.html
 


Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt

Postanschrift
Postfach: 100761
01077 Dresden, Stadt

Tel.: +49 228 303-26040
Fax: +49 228 303-97924
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
Web: www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/auskuenfte_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein