Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Als Reisender aus einem Nicht-EU-Staat umsatzsteuerfrei in Deutschland einkaufen

Reisende aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat können unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei in Deutschland einkaufen.  


Beschreibung

Reisende aus Drittstaaten (Nicht-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union) können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen ab einem Warenwert von EUR 50,01 umsatzsteuerfrei einkaufen. Für Reisende mit Wohnort in Nordirland ist ein steuerfreies Einkaufen ausgeschlossen.

Wenn Sie auf Privatreisen in Deutschland einkaufen, müssen Sie beim Kauf zunächst den vollen Preis inklusive Umsatzsteuer zahlen, können sich die Steuer aber erstatten lassen.

Für Waren, die zur Ausrüstung oder Versorgung von privaten Beförderungsmitteln (zum Beispiel Auto, Motorboot, Flugzeug) gebraucht werden, gilt die Umsatzsteuerbefreiung nicht. Dazu gehören zum Beispiel Stoßstangen, Außenspiegel, Kraftstoff oder Pflegemittel. Ebenso sind Dienstleistungen wie zum Beispiel Hotelübernachtungen und Restaurantbesuche von der Befreiung ausgeschlossen.

Um sich die Steuer erstatten lassen zu können, müssen Sie das von Ihrem Händler ausgefüllte Formular „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)“ beziehungsweise den Kassen- oder Rechnungsbeleg vor der Ausreise aus dem Zollgebiet der Union bei einer Grenzzollstelle vorlegen. Diese bestätigt Ihnen bei Vorliegen der Voraussetzungen die fristgerechte Ausfuhr der Waren sowie die Eigenschaft als Drittlandskäufer (Ausfuhr- und Abnehmerbestätigung).

Gegen Vorlage der zollamtlich bestätigten Ausfuhrbelege beim Händler kann Ihnen dieser die Umsatzsteuer erstatten. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich die Umsatzsteuer von einem Serviceunternehmen erstatten zu lassen. Gegen Aushändigung der zollamtlich bestätigten Ausfuhrbelege zahlt dieses Unternehmen den Steuerbetrag nach Abzug eines Bearbeitungsentgelts aus (vorrangig an Flughäfen).

Kurztext

  • Mitwirkung der Zollstellen bei der Erteilung der Ausfuhr- und Abnehmernachweise im nichtkommerziellen Reiseverkehr für Umsatzsteuerzwecke Erteilung
  • Reisende aus Drittstaaten (Ausnahme: Reisende mit Wohnort in Nordirland) können im deutschen Einzelhandel umsatzsteuerfrei einkaufen
  • beim Einkauf muss zunächst der volle Preis gezahlt werden
  • Reisende müssen sich die Ausfuhr der Ware sowie die Eigenschaft als Drittlandskäufer an der Grenze bestätigen lassen (Ausfuhr- und Abnehmerbestätigung)
  • Ausfuhr muss innerhalb von 3 Monaten nach Kauf erfolgen
  • gegen Vorlage der zollamtlich bestätigten Ausfuhrbelege kann eine Erstattung der Umsatzsteuer durch den Händler erfolgen
  • gilt nur für Waren im persönlichen Reisegepäck mit Warenwert (inkl. Umsatzsteuer) von mindestens EUR 50,01 pro Beleg
  • gilt nicht für:
    • Dienstleistungen
    • Waren zur Ausrüstung oder Versorgung von privaten Beförderungsmitteln
  • zuständig: Grenzzollamt


Fristen

Fragen Sie im Geschäft nach dem Formular „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)“ und lassen Sie dieses vor Ort ausfüllen. Alternativ können Sie das Formular selbst auf der Internetseite des Zolls ausdrucken und während des Einkaufs mit sich führen. Oder Sie verwenden den Kassen- oder Rechnungsbeleg. Dieser kann anstelle des vorher genannten Formulars zur Vorlage bei der Grenzzollstelle genutzt werden.

Im Geschäft

  • Wenn Sie das Formular nutzen: Lassen Sie es vom Händler ausfüllen und durch seine Unterschrift bestätigen.
  • Alternativ: Verwenden Sie den Kassen- oder Rechnungsbeleg.

An der Grenzzollstelle

  • Informieren Sie beim Check-In das Personal Ihrer Fluggesellschaft darüber, dass Sie eine Ausfuhr- und Abnehmerbestätigung benötigen, um die Umsatzsteuer Ihrer Einkäufe erstattet zu bekommen.
  • Das Flugpersonal wird Sie nach Abfertigung des Gepäcks und Anbringen des Gepäckanhängers mit Ihrem Gepäck an die zuständige Grenzzollstelle verweisen.
  • Das Zollpersonal bestätigt Ihnen auf dem Formular oder dem Kassenbeleg / Rechnung die Ausfuhr Ihrer Einkäufe. Wenn sich Ihre Einkäufe im Aufgabegepäck befinden, verbleibt das Gepäckstück beim Zoll und wird von dort in den Transport weitergeleitet. Wenn sich Ihre Einkäufe im Handgepäck befinden, können Sie dieses nach der Abfertigung mit in die Kabine nehmen.
  • Mit der Ausfuhr- und Abnehmerbestätigung durch den Zoll können Sie sich nun die Umsatzsteuer erstatten lassen. Dafür gibt es 2 Wege:
    • Zurück Zuhause senden Sie den Ausfuhr- und Abnehmernachweis an den Händler. Dieser zahlt Ihnen dann die Umsatzsteuer zurück.
    • Alternativ können Sie sich direkt am Flughafen vor Abreise an ein Serviceunternehmen wenden, welches die Rückerstattung gegen eine Servicegebühr für Sie durchführt.

Bitte beachten Sie, falls Sie innerhalb des Europäischen Zollgebiets nochmals umsteigen:

  • Waren im Aufgabegepäck müssen Sie am ersten Abflughafen von der Zollstelle bestätigen lassen.
  • Die Ausfuhr von Gegenständen im Handgepäck wird beim letzten Abflughafen der EU zollamtlich bestätigt.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnort in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat.
  • Ihr Wohnort ist nicht Nordirland.
  • Sie sind nicht in Besitz eines Aufenthaltstitels, der Sie zu einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in Deutschland berechtigt.
  • Beim Einkauf handelt es sich um Waren aus dem Einzelhandel. Dienstleistungen sind ausgeschlossen.
  • Die Waren müssen innerhalb von drei Monaten nach Kauf in das Drittlandsgebiet gelangen.
  • Sie führen die Ware in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus. Zu persönlichem Reisegepäck gehört nur Gepäck, das Sie beim Grenzübertritt bei sich führen. Gepäck, das per Post oder mit einer Spedition nach Hause geschickt wird, gilt nicht als persönliches Reisegepäck.
  • Der Einkauf muss pro Beleg mindestens EUR 50,01 (einschließlich Umsatzsteuer) betragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Umsatzsteuer bekommen Sie nur erstattet, wenn Sie die Waren vor Ablauf des 3. Kalendermonats, der auf den Monat des Kaufs folgt, ausführen.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten die Ausfuhrbestätigung von der zuständigen Grenzzollstelle in der Regel sofort.



Kosten

Es entstehen keine Kosten für Sie.




erforderliche Unterlagen

  • Nachweis des Wohnorts durch Personaldokumente (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis)



Rechtsgrundlage

§ 6 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz (UStG)

§ 9 Absatz 1 Nr. 2d) Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)

§ 17 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (bei Ablehnung der Bestätigung)
  • Der Widerspruch ist bei dem Hauptzollamt einzulegen, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grenzzollamt liegt, das die Bestätigung abgelehnt hat.
  • finanzgerichtliche Klage



Weitere Informationen

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja



Ansprechpartner

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt

Tel.: +49 228 303-26030
Fax: +49 351 44834-590
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Web: www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein