Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Als Unternehmen im Produzierenden Gewerbe Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln

Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Bereich des Produzierenden Gewerbes bestimmte Daten übermitteln. Unternehmen des Baugewerbes sind hier nicht gemeint.  


Beschreibung

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

Das gilt für produzierende Betriebe und Unternehmen

  • des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden,
  • des Verarbeitenden Gewerbes,
  • der Energieversorgung,
  • der Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung,
  • der Beseitigung von Umweltverschmutzungen
  • sowie bei den produzierenden Betrieben der Unternehmen anderer Wirtschaftszweige, jeweils ohne Baubetriebe.

Je nach Wirtschaftszweig sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmte Daten in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, jährlich oder im Abstand mehrerer Jahre. Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls folgende Daten zu Ihrem Betrieb oder Unternehmen übermitteln:

  • tätige Personen
  • Lohn- und Gehaltssummen
  • gesamte Produktion
  • Reparatur-, Montage- und Lohnveredelungsarbeiten
  • Auftragseingang
  • Auftragsbestand
  • Material- und Warenbestände

Für Unternehmen, deren Inhaberin oder Inhaber Existenzgründerin oder -gründer ist, besteht im Kalenderjahr der Betriebseröffnung keine Auskunftspflicht. In den beiden folgenden Kalenderjahren besteht keine Auskunftspflicht, solange das Unternehmen weniger als EUR 800.000 pro Geschäftsjahr erwirtschaftet.

Kurztext

  • Statistiken im Produzierenden Gewerbe Erhebung
  • Statistisches Bundesamt fragt Daten bei Betrieben und Unternehmen an.
  • Auskunftspflicht unter anderem in folgenden Branchen:
    • Bergbau
    • Gewinnung von Steinen und Erden
    • Verarbeitendes Gewerbe
    • Wasserversorgung
    • Abwasserentsorgung
    • Abfallentsorgung
    • Beseitigung von Umweltverschmutzungen
  • zu angefragten Daten kann gehören:
    • tätige Personen
    • Lohn- und Gehaltssummen
    • gesamte Produktion
    • Reparatur-, Montage- und Lohnveredelungsarbeiten
    • Auftragseingang
    • Auftragsbestand
    • Material- und Warenbestände
  • Übermittlung per Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder und IDEV

  • zuständig: Statistisches Bundesamt (StBA)



Fristen

Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

  • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem IDEV-Fragebogen entnehmen.
  • Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen.
    • IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
      • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
  • Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.

Voraussetzungen

Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für produzierende Betriebe und Unternehmen

  • des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden,
  • des Verarbeitenden Gewerbes,
  • der Energieversorgung,
  • der Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung
  • der Beseitigung von Umweltverschmutzungen
  • sowie für produzierende Betriebe der Unternehmen anderer Wirtschaftszweige, jeweils ohne Baubetriebe.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

Bearbeitungsdauer

Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.

Für die Bearbeitung des Fragebogens benötigen Sie je nach Größe des Unternehmens oder Betriebs beziehungsweise je nach Anzahl der fachlichen Teile in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden .



Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.




Rechtsgrundlage

§ 2 Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)

§ 3 Buchstabe A Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)

§ 6 Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)

§ 6a Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)

§11 Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)

§ 15 Bundesstatistikgesetz (BStatG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch.
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage



Weitere Informationen

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein




Ansprechpartner

Statistisches Bundesamt (StBA)
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Postanschrift
65180 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 75-2405
Fax: +49 611 75-4000
E-Mail: info@destatis.de
Web: www.destatis.de/DE/Service/Kontakt/Kontakt.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein