Was erledige ich wo?
Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen
Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagfrei in Rente gehen.
Beschreibung
Mit der Rente für schwerbehinderte Menschen können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne oder mit Abschlag bis zu 10,8 Prozent erhalten.
Wurden Sie in der Zeit von 1952 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben.
Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen jedoch auch vorzeitig in Anspruch nehmen - frühestens 3 Jahre vor Erreichen der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dann erhalten Sie jedoch einen Abschlag bis maximal 10,8 Prozent.
Sonderfall "Vertrauensschutz":
Wenn Sie
- vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden,
- am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren und
- Anpassungsgeld für entlassene Beschäftigte des Bergbaus bezogen haben,
können Sie aus Vertrauensschutzgründen weiterhin mit 63 Jahren ohne Abschläge in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. Mit einem Abschlag von 10,8 Prozent können Sie die Rente dann vorzeitig bereits mit 60 Jahren in Anspruch nehmen.
Hinweis: Der Rentenanspruch besteht auch weiterhin, wenn während des Bezugs der Rente die Schwerbehinderung aufgehoben wird.
Kurztext
- Renten wegen Alters Bewilligung für schwerbehinderte Menschen
- bei vorliegender Schwerbehinderung besteht die Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagfrei in Rente zu gehen
-
Voraussetzungen der Altersrente:
- zu Beginn der Rente als schwerbehinderter Mensch, also mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, anerkannt,
- Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren ist erfüllt und
-
das maßgebliche Alter wurde erreicht:
- bei Geburt zwischen 1952 und 1963: Die Altersgrenze für Bezug einer abschlagsfreien Altersrente wird von 63 auf 65 angehoben. Die Altersgrenze für eine Rente mit Abschlägen (höchstens 10,8 Prozent) wird von 60 bis 62 Jahre angehoben.
- bei Geburt ab 1964: Die Altersgrenze für abschlagfreie Rente liegt bei 65 Jahren, die Altersgrenze für eine Rente mit Abschlägen (höchstens 10,8 Prozent) bei 62 Jahren.
- Rentenanspruch bleibt bestehen, wenn während des Bezugs der Rente die Schwerbehinderung aufgehoben wird
- Antrag online, persönlich oder schriftlich beim zuständigen Rentenversicherungsträger (DRV)
- zuständig: Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Fristen
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
- Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter „Online-Dienste“ finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
- Wenn Sie dem Link „Antrag stellen“ folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
- Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie Ihren Antrag online ab.
- Sie erhalten eine Sendebestätigung.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Persönlicher Antrag:
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV.
- Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt.
- Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
- In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Schriftlicher Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
- Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
- Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen abholen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
-
Senden Sie alle Unterlagen
- per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder
- geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
Voraussetzungen
Sie sind:
- bei Beginn der Rente schwerbehindert,
- erfüllen die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren und
- haben das für Sie maßgebliche Alter erreicht.
- Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (höchstmöglicher GdB: 100).
- Ihre Schwerbehinderung wird durch den Schwerbehindertenausweis oder -bescheid nachgewiesen. Den Nachweis müssen Sie beim Versorgungsamt beantragen und bei Ihrem Rentenbeginn vorliegen haben.
-
Zur Wartezeit von 35 Jahren zählen:
- Beitragszeiten
- Ersatzzeiten
- Anrechnungszeiten
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sowie Berücksichtigungszeiten wegen Pflege
- Wartezeitmonate aus dem Versorgungsausgleich oder dem Rentensplitting
- Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
- Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, für die Beschäftigte von der Versicherungspflicht befreit sind.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Rentenantrag für schwerbehinderte Menschen
- Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)
- Schwerbehindertenausweis oder -bescheid
Rechtsgrundlage
§ 37 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
§ 236a Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Rechtsbehelf
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
- Klage vor dem Sozialgericht.
Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Ansprechpartner
Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung
Ihr zuständiger Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
Tel.: +49 800 10004800
Web: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Kontakt/Servicetelefon-fuer-Hoergeschaedigte/servicetelefon-fuer-hoergeschaedigte_node.html
Landesportal Schleswig-Holstein