Was erledige ich wo?
Am OPS-/ICD-Vorschlagsverfahren teilnehmen
Vorschläge für die Weiterentwicklung der ICD-10-GM- und der OPS-Klassifikation können Sie von Anfang Dezember bis Ende Februar im Rahmen des Vorschlagverfahrens beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte einreichen und anschließend einsehen.
Beschreibung
Die Abrechnung in der stationären und ambulanten medizinischen Versorgung basiert auf einem Verschlüsselungssystem für Diagnosen, Operationen und Prozeduren. Diese werden über einen Schlüssel (Kode) abgebildet. Der Kode wird bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten durch das Fachpersonal dokumentiert und übermittelt. Dank dieser Kodes werden in den Klassifikationen medizinische Diagnosen und Prozeduren strukturiert und einheitlich erfasst. Die Kodes sind Bestandteil der ICD-10-GM und des OPS.
Kodes
ICD steht für „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“ und verschlüsselt weltweit einheitlich Diagnosen.
OPS steht für Operationen- und Prozedurenschlüssel. Mit diesem werden in Deutschland kodierbare Operationen und Prozeduren verschlüsselt.
Für die Weiterentwicklung von ICD und OPS führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jährlich ein standardisiertes und transparentes Vorschlagsverfahren durch. Jeder (zum Beispiel Fachgesellschaften, Fachverbände oder Privatpersonen) hat die Möglichkeit, sich am ICD-10-GM- und OPS-Vorschlagsverfahren des BfArM zu beteiligen.
Vorschlagsverfahren Eingangsphase
Wenn Sie einen Vorschlag zur Änderung der ICD-10-GM- oder OPS-Klassifikation einbringen möchten, können Sie dies jährlich während der Eingangsphase von Anfang Dezember bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres (Verfahrensjahr) tun. Dafür werden auf der Internetseite des BfArM die entsprechenden Vorschlagsformulare und Kontaktinformationen zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie bereits in einem früheren Vorschlagsverfahren Vorschläge eingereicht haben, diese jedoch nicht umgesetzt wurden, können Sie Ihre Vorschläge erneut in überarbeiteter Form einreichen.
Alle eingegangenen Vorschläge werden während des laufenden Vorschlagverfahrens auf der Internetseite des BfArM transparent für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Sie haben weiterhin die Möglichkeit, zu allen eingegangenen Vorschlägen eine Stellungnahme abzugeben. Beachten Sie, dass eine Stellungnahme begründet sein muss und nur berücksichtigt werden kann, wenn diese bis zum 10. Mai des Verfahrensjahres beim BfArM eingegangen ist.
Aufbereitungsphase
Von März bis Ende April des Verfahrensjahres werden die eingegangenen Vorschläge und Stellungnahmen vom BfArM gesichtet und aufbereitet.
Sitzungs- und Bearbeitungsphase
Von Ende April bis Juli/August des Verfahrensjahres werden die Vorschläge durch Arbeitsgruppen geprüft und mit Fachverbänden, Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Institutionen abgestimmt. Die Sitzungen der Arbeitsgruppen sind nicht öffentlich.
Produktions- und Publikationsphase Vorabfassung
Im Juli und August des Verfahrensjahres wird eine nicht finalisierte Vorabfassung publiziert, welche Sie bereits einsehen können.
Abschluss- und Entscheidungsphase
Am Ende des Vorschlagverfahrens wird über die Vorschläge abgestimmt und entschieden. Ein anonymisiertes Ergebnisprotokoll wird veröffentlicht, welches Sie auf der Internetseite des BfArM einsehen können.
Die überarbeitete, finale Fassung des ICD-10-GM wird Ende September und die des OPS Ende Oktober des Verfahrensjahres durch das BfArM publiziert. Die neuen Versionen von ICD-10-GM und OPS werden grundsätzlich Anfang eines Jahres wirksam.
Kurztext
- OPS-/ICD-10-GM-Vorschlagsverfahren Veröffentlichung
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medizinische Diagnosen, Operationen und Prozeduren werden einheitlich klassifiziert und durch einen Kode verschlüsselt
- ICD-10-GM-Kode: Diagnoseschlüssel
- OPS-Kode: Operations- und Prozedurenschlüssel
-
die ICD- und OPS-Klassifikationen werden durch das Vorschlagsverfahren des BfArM jährlich weiterentwickelt
- jeder hat die Möglichkeit, von Anfang Dezember bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres (Verfahrensjahr) Vorschläge einzureichen
-
jahresspezifische Vorschlagsformulare stehen während der Eingangsphase auf der Internetseite des BfArM zur Verfügung und müssen elektronisch eingereicht werden
- die Vorschläge sollen vor Einreichung mit den zuständigen Fachgesellschaften und Fachverbänden abgestimmt werden und zusammen mit deren Stellungnahmen eingereicht werden.
- das BfArM kann selbst Vorschläge zur Beratung in die Arbeitsgruppen geben
- die Arbeitsgruppen AG ICD und AG OPS des Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) beraten von April bis Juli/August die Vorschläge und geben am Ende eine Empfehlung bezüglich einer gegebenenfalls auch modifizierten Umsetzung oder Ablehnung ab.
- während der Sitzungs- und Bearbeitungsphase erfolgen weitere Abstimmungen des BfArM (z.B. mit Fachgesellschaften und -verbänden).
- bis Ende September wird die aktuelle Version der ICD-10-GM und bis Ende Oktober wird die aktuelle Version des OPS als Endfassung auf der Internetseite des BfArM veröffentlicht
- die aktuellen Versionen treten mit Beginn des neuen Jahres in Kraft
-
zuständig: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Fristen
Wenn Sie Änderungsvorschläge für die ICD-10-GM oder den OPS einreichen möchten, gehen Sie wie folgt vor:
- Rufen Sie die Internetseite des BfArM auf.
- Navigieren Sie über den Bereich Kodiersysteme und wählen Sie ICD oder OPS aus
- Suchen Sie das für Ihren Vorschlag relevante Formular.
- Laden Sie das Dokument herunter und füllen es aus.
- Fügen Sie die Stellungnahme eines oder mehrerer Fachverbände als Anlage hinzu.
- Senden Sie alle das Vorschlagsformular und weitere Unterlagen elektronisch an das BfArM.
So geht es weiter:
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Eingangsphase: Anfang Dezember bis Ende Februar
- Vorschläge können eingereicht werden.
- Vorschläge werden ohne inhaltliche Prüfung durch das BfArM veröffentlicht.
- Die Öffentlichkeit kann zu einzelnen Vorschlägen Stellung nehmen.
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Aufbereitungsphase: Anfang März bis Ende April
- Vorschläge werden durch das BfArM gesichtet und aufbereitet.
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Sitzung- und Bearbeitungsphase: Ende April bis Juli/August
- Die Vorschläge werden mit Fachverbänden sowie Entwicklern von Entgeltsystemen abgestimmt.
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Publikationsphase Vorabfassung Juli/August
- Eine Vorabfassung der aktualisierten ICD-10-GM- und OPS-Klassifikation wird veröffentlicht und kann eingesehen werden.
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Abschluss und Entscheidungsphase: August/September
- Letzte Abstimmungen finden statt.
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Publikationsphase Endfassung: September bis November
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Die aktuelle Fassung der ICD-10-GM- und OPS-Klassifikation wird veröffentlicht.
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Die aktuelle Fassung der ICD-10-GM- und OPS-Klassifikation wird veröffentlicht.
Voraussetzungen
- Sie müssen die zur Verfügung gestellten, elektronischen Vorschlagsformulare zur Einreichung eines Vorschlags nutzen.
-
Sie können Vorschläge nur im eigenen Namen oder mit ausdrücklicher Einwilligung der im Formular unter Punkt 1 genannten verantwortlichen Person einreichen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Änderungsvorschläge für ICD-10-GM und OPS können bis Ende Februar des Verfahrensjahres elektronisch eingereicht werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
Wenn Sie einen Vorschlag für die Weiterentwicklung der ICD-10-GM- oder OPS-Klassifikation einreichen möchten, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Vorschlagsformular zur Einreichung der Vorschläge.
- mit den zuständigen Fachverbänden abgestimmte Vorschläge mit deren schriftlichen Stellungnahmen.
Wenn Sie die Vorschläge für die Weiterentwicklung der ICD-10-GM- oder OPS-Klassifikation einsehen möchten, sind keine weiteren Unterlagen notwendig.
Rechtsgrundlage
§ 301 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
§ 295 Absatz 1 Satz 2 bis 9 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
Außerhalb des Vorschlagsverfahrens werden Änderungen der ICD-10-GM und OPS nur dann festgelegt, wenn diese
- aus redaktionellen Gründen erforderlich sind oder
-
zur Umsetzung einer gesetzlichen Vorgabe erforderlich sind.
Ansprechpartner
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – Abteilung K – Fachgebiet K1 und K2
Waisenhausgasse 36-38a
50676 Köln, Stadt
Tel.: +49 228 99307-0
Fax: +49 228 99307-5207
E-Mail: poststelle@bfarm.de
Web: www.bfarm.de/DE/Service/Kontakt/Seite_1/kontakt_node.html
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