Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Anerkennung von Bundeswehr-Dienstzeiten als Erfahrung in der Instandhaltung von Luftfahrzeugen

Wenn Sie eine Lizenz für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen nach Teil-66 anstreben und bereits über Qualifikationen verfügen, können Sie die Genehmigung von Bonuspunkten beantragen. Dadurch kann die Nachweispflicht von Modulprüfungen (teilweise) entfallen.  


Beschreibung

Als luftfahrzeugtechnisches Personal der Bundeswehr oder ehemalige Angehörige der Bundeswehr können Sie die zur Instandhaltung von zivilen Luftfahrzeugen notwendige Erfahrung unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkennen lassen.

Der Grad der Gleichwertigkeit der Instandhaltung an militärischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät im Vergleich zu der an zivilen Luftfahrzeugen bestimmt die Höhe der Anrechnung.

Jedem Luftfahrzeug sind bestimmte Tätigkeiten anhand der relevanten Ausbildungs- und Tätigkeitsnummern (ATN) beziehungsweise der Identifizierungsnummer im Tätigkeitsinformationsverfahren der Bundeswehr (TIV-ID) zugeordnet.

Verfügen Sie bereits über eine Lizenz nach DEMAR 66, kann diese ebenfalls als Erfahrungsnachweis für bestimmte Kategorien genutzt werden.

Das LBA ist für die Anerkennung von Bundeswehr-Dienstzeiten zuständig.

Den Antrag auf Anrechnung von Bundeswehr-Dienstzeiten können Sie online über das Bundesportal stellen.

Kurztext

  • Bundeswehr-Dienstzeiten Anrechnung
  • Möglichkeit, die Anerkennung von Bundeswehr-Dienstzeiten als Erfahrung in der Instandhaltung von Luftfahrzeugen zu beantragen
  • Anträge können stellen:
    • natürliche Personen mit relevanten Vorerfahrungen aus der Bundeswehr-Dienstzeit oder
    • Organisationen in Vertretung
  • die Beantragung der Anerkennung von Bundeswehr-Dienstzeiten ist gebührenfrei
  • Auskunft durch: Luftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet T22
  • Beantragung über: Bundesportal
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet T22


Fristen

Die Anrechnung von Bundeswehr-Dienstzeiten müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen. Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrtbundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten Sie einen Bescheid und gegebenenfalls weitere Ergebnisdokumente.

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie das Formular aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Sie erhalten Sie einen Bescheid und gegebenenfalls weitere Ergebnisdokumente.

Voraussetzungen

Eine Anrechnung von Bundeswehr-Dienstzeiten können beantragen:

  • natürliche Personen (aus Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder
  • Organisationen in Vertretung

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie sind mündig; das heißt handlungsfähig, voll geschäftsfähig und straffähig.

Sie sind eingesetzt als luftfahrzeugtechnisches Personal der Bundeswehr oder sind ehemalige Angehörige der Bundeswehr mit relevanten Diensterfahrungen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Dokumente, die zum Nachweis des Grundwissens und Erfahrungen eingereicht werden, dürfen nicht älter als 10 Jahre sein. Dies gilt ebenso für den eigentlichen Lizenzantrag.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anrechnung von Dienstzeiten bei der Bundeswehr als praktische Tätigkeit zum Erwerb einer Lizenz nach Teil-66
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über luftfahrzeugtechnische praktische Erfahrung in der Bundeswehr
  • Nachweise über relevante ATN, ATB, TIV-ID
  • bei Vertretung:
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)
  • bei einer Adresse im Ausland:
    • Erklärung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

Hinweis:
Welche Unterlagen in ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.




Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nummer 1321/2014, Anhang III (Teil-66)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
 


Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet T22, Technisches Personal



Postanschrift
38001 Braunschweig

Tel.: +49 531 23555297
Fax: +49 531 23555297
E-Mail: aml@lba.de
Web: www.lba.de/DE/Technik/TechnischesPersonal/Anfragen/Anfragen_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein