Was erledige ich wo?
Aufnahme von Importen von Holz und Holzerzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU anzeigen
Möchten Sie erstmalig Holz oder Holzprodukte von Ländern außerhalb der EU importieren, müssen Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einmalig anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie seit dem 03.03.2013 Holz oder Holzerzeugnisse erstmalig in der EU in den Verkehr bringen möchten (als sogenannter "Marktteilnehmer"), sind Sie verpflichtet, nachzuweisen, dass es sich um Holz und Holzerzeugnisse aus legalem Einschlag handelt.
Dieser Nachweis ist durch die Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten zu erbringen. Die "Sorgfaltspflichtregelung" beinhaltet unter anderem:
- Informationen zur Art und Herkunft des Holzes,
- Fakten zum Lieferanten sowie
- Verfahren zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammen könnte.
Damit soll der Handel mit illegal geschlagenem Holz bekämpft werden. Die BLE überprüft die Marktteilnehmer nach einem Plan und aufgrund eines risikobasierten Ansatzes auf Einhaltung der Vorgaben der Verordnung.
Ihre Tätigkeit als Marktteilnehmer müssen Sie daher vor der Aufnahme von Importen einmalig bei der BLE anzeigen. Bitte beachten Sie, dass Sie auch Änderungen Ihrer bereits angezeigten Daten unverzüglich bei der BLE melden müssen.
Kurztext
- Tätigkeit als Marktteilnehmer für Holz oder Holzerzeugnisse Anzeige
- beim erstmaligen Importieren von Holz oder Holzprodukten aus Ländern außerhalb der EU muss seit 03.03.2013 einmalig eine Anzeige erfolgen
- Änderungen der bereits angezeigten Daten müssen unverzüglich angezeigt werden
- schriftliches Verfahren, bei dem keine Kosten entstehen
- Anzeige muss vor Aufnahme der Importe erfolgen
- zuständig: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Fristen
Ihre Anzeige als Marktteilnehmer müssen Sie schriftlich vornehmen:
- Laden Sie das Anzeigeformular auf der Internetseite der BLE herunter. Füllen Sie die Anzeige vollständig aus und übermitteln Sie diese an die BLE.
-
Nach Erhalt Ihrer Anzeige erhalten Sie nach etwa einer Woche eine Bestätigung der BLE über Ihre angezeigten Daten.
Voraussetzungen
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Einreichen des Antrags: 1 Tage bevor Sie das Holz oder die Holzerzeugnisse importieren
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Kosten
keine
erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Formulare: Anzeige der Tätigkeit als Marktteilnehmer für Holz oder Holzerzeugnisse
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Anzeige der Tätigkeit als Markteilnehmer für Holz oder Holzerzeugnisse
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 524 - Tierwohl, Fleisch, Fleischerzeugnisse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt
Tel.: +49 228 6845-3861
Fax: +49 30 18106845-3548
E-Mail: tierhaltungskennzeichnung@ble.de
Web: www.ble.de/DE/Startseite/startseite_node.html
Landesportal Schleswig-Holstein