Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Aufschub-BIN beim Zoll beantragen

Sie wollen ein Aufschubkonto nutzen, um Zahlungsaufschub beim Zoll abzuwickeln? Dafür benötigen Sie unter anderem eine Aufschub-BIN, mit der Sie sich elektronisch ausweisen können.  


Beschreibung

Beim Import von Waren nach Deutschland können Einfuhrumsatzsteuer und Zölle anfallen. Diese Abgaben sind direkt bei der Einfuhr in voller Höhe an den Zoll zu bezahlen, sofern der Zoll keinen Zahlungsaufschub einräumt. Ein Aufschubkonto ist ein durch Ihr Hauptzollamt bewilligtes Konto, über das Sie Ihre Abgabenschuld zu einem späteren Zeitpunkt begleichen können.

Im IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) beantragen Sie einen Zahlungsaufschub durch Eintragen des entsprechen Schlüssels im Feld "Zahlungsart" in der Anmeldungsmaske "Allgemeine Anmeldedaten". Sie authentifizieren sich dafür durch eine spezielle Aufschub-BIN (Aufschub-Beteiligtenidentifikationsnummer).

Die Aufschub-BIN ersetzt in ATLAS Ihre handschriftliche Unterschrift. Sie muss bei jeder Nutzung eines Aufschubkontos angegeben werden. Für jedes Aufschubkonto wird eine eigene BIN benötigt.

Kurztext

  • Antrag Aufschub-Beteiligtenidentifikationsnummer (BIN) für das IT Verfahren ATLAS Bewilligung
  • mit Aufschubkonto werden Zahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuern aufgeschoben
  • Aufschub-BIN nötig für Nutzung des Aufschubkontos
  • Aufschub-BIN ersetzt im IT-Verfahren ATLAS die handschriftliche Unterschrift
  • wird für jedes unter einer EORI-Nummer gespeicherte Aufschubkonto benötigt
  • Antrag schriftlich (Formular 0873) oder über Internetantrag
  • zuständig: Generalzolldirektion Dresden - Stammdatenmanagement


Fristen

Um einen Zahlungsaufschub ("Aufschubkonto") im IT-Verfahren ATLAS beantragen zu können, benötigen Sie für jedes unter einer EORI-Nummer (Economic Operators‘ Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) gespeicherte Aufschubkonto eine Aufschub-BIN. Diese können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen.

Um die Aufschub-BIN schriftlich zu beantragen:

  • laden Sie das Formular 0873 über die Internetseite der Generalzolldirektion.
  • Ausfüllanleitungen finden Sie beim Öffnen der jeweiligen Formularversion.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es.
  • Den fertigen Antrag schicken Sie zusammen mit den jeweils erforderlichen Unterlagen per E-Mail (PDF-Dokument), mit der Post oder als Fax an die Generalzolldirektion.

Um die Aufschub-BIN über die Internetseite des Zolls zu beantragen:

  • Nutzen Sie den elektronischen Internetantrag Aufschub-BIN (IA-ABIN).
  • Erfassen Sie alle erforderlichen Daten im Antrag.
  • Sichern Sie Zwischenstände Ihrer bereits erfassten Formulardaten gegebenenfalls als XML-Datei lokal auf Ihrem Rechner.
  • Übermitteln Sie die vollständigen Antragsdaten mit Hilfe der Funktion "Antrag abgeben" an die Generalzolldirektion.
  • Anschließend drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben ihn und schicken diesen per Post, per Telefax oder per E-Mail an die Generalzolldirektion.

Voraussetzungen

Zur Beantragung einer Aufschub-BIN benötigen Sie ein Aufschubkonto.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen, die einzuhalten sind.

Bearbeitungsdauer

  • 1 bis 2 Tage nach Eingang des unterschriebenen Antrags
  • Die Aufschub-BIN wird im Normalverfahren auf dem Postweg mit gegen unbefugtes Öffnen gesicherte Schreiben versandt, so dass die Postlaufzeit beachtet werden muss.
  • Sollte Dringlichkeit bestehen, kann mit einer Vollmacht die zuständige Stelle zu einer beschleunigten Bekanntgabe per E-Mail, Fax oder Telefon ermächtigt werden.


Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.




erforderliche Unterlagen

In der Regel müssen Sie keine Unterlagen einreichen.




Rechtsgrundlage

§ 8a Zollverordnung (ZollV)

in Verbindung mit Verfahrensanweisung ATLAS

Rechtsbehelf

  • Einspruch



Weitere Informationen

- Formulare: ja

- Onlineverfahren möglich: teilweise

- Schriftform erforderlich: ja

- Persönliches Erscheinen nötig: nein

Formular 0873

Internetantrag Aufschub-BIN (IA-ABIN)




Ansprechpartner

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt

Postanschrift
Postfach: 100761
01077 Dresden, Stadt

Tel.: +49 228 303-26040
Fax: +49 228 303-97924
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
Web: www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/auskuenfte_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein