Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Auskünfte von der Zollverwaltung erhalten

Bei allgemeinen Fragen zu allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts, zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder Fragen zu Online-Anwendungen des Zolls, können Sie Informationen von der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung erhalten.  


Beschreibung

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie ein Produkt, das Sie im Ausland gekauft haben, in Deutschland versteuern müssen? Sie haben eine Frage zur Kraftfahrzeugsteuer oder eine Anwenderfrage zu Online-Anwendungen des Zolls?

In vielen Fällen können Sie von der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung eine Auskunft erhalten.

Viele hilfreiche Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite der Zollverwaltung.

Über folgende Themenbereiche können Sie sich bei der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung informieren:

  • Einfuhren nach Deutschland
  • Ausfuhren aus Deutschland
  • Zolltarif
  • Verbrauchsteuern
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit
  • Kraftfahrzeugsteuer
  • Online-Anwendung des Zolls, zum Beispiel:
    • Bürger- und Geschäftskundenportal und darin angebotene Leistungen
    • Internetzollanmeldungen (Einfuhr, Ausfuhr, Postsendungen)
    • ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System)
    • EMCS (Excise Movement and Control System)
    • goAML (Online-Portal für Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche)

Bitte beachten Sie, dass die Zollverwaltung keine Rechts- oder Steuerberatung ersetzen und die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden nicht beeinflussen kann.

Erteilte Auskünfte der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Bestimmungen. Die Zollvorschriften anderer Länder liegen dem deutschen Zoll nicht vor.

Kurztext

  • Auskünfte im Rahmen des Zolltarif/Warenursprungs-, Verbrauch- und Verkehrssteuerrechts sowie weiterer allgemeiner Anfragen zum Zollrecht und zur fachlichen Anwenderbetreuung zu IT-Verfahren der Zollverwaltung (Einfuhr/Ausfuhr/Zollverfahren) Erteilung
  • Erteilung unverbindlicher Auskünfte zu allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sowie
    • zur Kraftfahrzeugsteuer und
    • zu den Aufgaben und
    • Verfahren der Zollverwaltung einschließlich zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit;
    • fachliche Anwenderbetreuung zu IT-Verfahren der Zollverwaltung (Einfuhr/Ausfuhr/Zollverfahren).
  • Themen können zum Beispiel sein:
    • Einfuhren nach Deutschland
    • Ausfuhren aus Deutschland
    • Zolltarif
    • Verbrauchsteuern
    • Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    • Kraftfahrzeugsteuer
    • Online-Anwendungen des Zolls, zum Beispiel
      • Bürger- und Geschäftskundenportal und darin angebotene Leistungen
      • Internetzollanmeldungen (Einfuhr, Ausfuhr, Postsendungen)
      • ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System)
      • EMCS (Excise Movement and Control System)
      • goAML (Portal für Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche)
  • Auskünfte an Privatpersonen und Unternehmen werden wie folgt erteilt:
    • telefonisch,
    • schriftlich (per E-Mail oder per Post) und
    • per Chatbot.
  • Kontaktdaten sind verfügbar auf der Internetseite des Zolls
  • kostenfrei
  • Erteilte Auskünfte
    • ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung und beeinflussen die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden nicht und
    • begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Bestimmungen.
  • zuständig: Generalzolldirektion - Zentrale Auskunft der Zollverwaltung


Fristen

Ihre Anfrage zu zoll- oder steuerrechtlichen Themen können Sie auf folgenden Wegen stellen:

  • telefonisch,
  • per E-Mail,
  • per Chatbot oder
  • schriftlich, zum Beispiel auf dem Postweg.

Allgemeine Anfragen von Privatpersonen und Unternehmen zu allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit beantwortet die Zentrale Auskunft Zoll.

Der Service Desk Zoll beantwortet Fragen zur Nutzung der Online-Anwendungen des Zolls.

Allgemeine Fragen rund um die Kfz-Steuer beantwortet die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer. Auf Anfrage per E-Mail sowie auf telefonische Anfrage kann diese auch einen ausgesetzten SEPA-Lastschrifteinzug reaktivieren.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Bei telefonischen Anfragen erteilt die Hotline der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung in der Regel sofort Auskunft. Auch die Chatbots erteilen Auskünfte sofort. Schriftliche Anfragen werden in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage bearbeitet.



Kosten

keine




erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.




Rechtsgrundlage

Artikel 14 Unionszollkodex (UZK)

Kapitel 1.1 und 8.1 der Verfahrensanweisung des IT-Verfahrens "Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem" (ATLAS)

Kapitel 1.1 und 8 der Verfahrensanweisung EMCS

§ 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) (Kontaktstelle für Meldungen zur Barrierefreiheit von Informationstechnik des Zolls)

Kapitel 3.3 der Verfahrensanweisung des IT-Verfahrens ATLAS

in Verbindung mit ATLAS Info 3670/17 (1st und 2nd Level Support für das EU-Trader-Portal)

Rechtsbehelf

Die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung der Generalzolldirektion bearbeitet keine Rechtsbehelfe. Anfragen mit entsprechendem Inhalt werden an die zuständige Stelle weitervermittelt.




Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein




Ansprechpartner

Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)


Tel.: +49 228 303-26090
Web: www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskunft_Servicedesk_Tickets/auskunft_servicedesk_tickets_kontakt_node.html
 


Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer


Tel.: +49 351 44834-550
Fax: +49 228 303-97926
E-Mail: kfz-steuer@zoll.de
Web: www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskunft_Kfz/auskunft_kfz_kontakt_node.html
 


Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt

Postanschrift
Postfach: 100761
01077 Dresden, Stadt

Tel.: +49 228 303-26040
Fax: +49 228 303-97924
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
Web: www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/auskuenfte_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein