Was erledige ich wo?
Auskünfte von der Zollverwaltung erhalten
Bei allgemeinen Fragen zu allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts, zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder Fragen zu Online-Anwendungen des Zolls, können Sie Informationen von der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung erhalten.
Beschreibung
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie ein Produkt, das Sie im Ausland gekauft haben, in Deutschland versteuern müssen? Sie haben eine Frage zur Kraftfahrzeugsteuer oder eine Anwenderfrage zu Online-Anwendungen des Zolls?
In vielen Fällen können Sie von der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung eine Auskunft erhalten.
Viele hilfreiche Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite der Zollverwaltung.
Über folgende Themenbereiche können Sie sich bei der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung informieren:
- Einfuhren nach Deutschland
- Ausfuhren aus Deutschland
- Zolltarif
- Verbrauchsteuern
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Kraftfahrzeugsteuer
-
Online-Anwendung des Zolls, zum Beispiel:
- Bürger- und Geschäftskundenportal und darin angebotene Leistungen
- Internetzollanmeldungen (Einfuhr, Ausfuhr, Postsendungen)
- ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System)
- EMCS (Excise Movement and Control System)
- goAML (Online-Portal für Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche)
Bitte beachten Sie, dass die Zollverwaltung keine Rechts- oder Steuerberatung ersetzen und die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden nicht beeinflussen kann.
Erteilte Auskünfte der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Bestimmungen. Die Zollvorschriften anderer Länder liegen dem deutschen Zoll nicht vor.
Kurztext
- Auskünfte im Rahmen des Zolltarif/Warenursprungs-, Verbrauch- und Verkehrssteuerrechts sowie weiterer allgemeiner Anfragen zum Zollrecht und zur fachlichen Anwenderbetreuung zu IT-Verfahren der Zollverwaltung (Einfuhr/Ausfuhr/Zollverfahren) Erteilung
-
Erteilung unverbindlicher Auskünfte zu allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sowie
- zur Kraftfahrzeugsteuer und
- zu den Aufgaben und
- Verfahren der Zollverwaltung einschließlich zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit;
- fachliche Anwenderbetreuung zu IT-Verfahren der Zollverwaltung (Einfuhr/Ausfuhr/Zollverfahren).
-
Themen können zum Beispiel sein:
- Einfuhren nach Deutschland
- Ausfuhren aus Deutschland
- Zolltarif
- Verbrauchsteuern
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Kraftfahrzeugsteuer
-
Online-Anwendungen des Zolls, zum Beispiel
- Bürger- und Geschäftskundenportal und darin angebotene Leistungen
- Internetzollanmeldungen (Einfuhr, Ausfuhr, Postsendungen)
- ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System)
- EMCS (Excise Movement and Control System)
- goAML (Portal für Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche)
-
Auskünfte an Privatpersonen und Unternehmen werden wie folgt erteilt:
- telefonisch,
- schriftlich (per E-Mail oder per Post) und
- per Chatbot.
- Kontaktdaten sind verfügbar auf der Internetseite des Zolls
- kostenfrei
-
Erteilte Auskünfte
- ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung und beeinflussen die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden nicht und
- begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Bestimmungen.
- zuständig: Generalzolldirektion - Zentrale Auskunft der Zollverwaltung
Fristen
Ihre Anfrage zu zoll- oder steuerrechtlichen Themen können Sie auf folgenden Wegen stellen:
- telefonisch,
- per E-Mail,
- per Chatbot oder
- schriftlich, zum Beispiel auf dem Postweg.
Allgemeine Anfragen von Privatpersonen und Unternehmen zu allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit beantwortet die Zentrale Auskunft Zoll.
Der Service Desk Zoll beantwortet Fragen zur Nutzung der Online-Anwendungen des Zolls.
Allgemeine Fragen rund um die Kfz-Steuer beantwortet die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer. Auf Anfrage per E-Mail sowie auf telefonische Anfrage kann diese auch einen ausgesetzten SEPA-Lastschrifteinzug reaktivieren.
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Bei telefonischen Anfragen erteilt die Hotline der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung in der Regel sofort Auskunft. Auch die Chatbots erteilen Auskünfte sofort. Schriftliche Anfragen werden in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage bearbeitet.
Kosten
keine
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Rechtsgrundlage
Artikel 14 Unionszollkodex (UZK)
Kapitel 1.1 und 8 der Verfahrensanweisung EMCS
Kapitel 3.3 der Verfahrensanweisung des IT-Verfahrens ATLAS
in Verbindung mit ATLAS Info 3670/17 (1st und 2nd Level Support für das EU-Trader-Portal)
Rechtsbehelf
Die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung der Generalzolldirektion bearbeitet keine Rechtsbehelfe. Anfragen mit entsprechendem Inhalt werden an die zuständige Stelle weitervermittelt.
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Ansprechpartner
Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)
Tel.: +49 228 303-26090
Web: www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskunft_Servicedesk_Tickets/auskunft_servicedesk_tickets_kontakt_node.html
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Tel.: +49 351 44834-550
Fax: +49 228 303-97926
E-Mail: kfz-steuer@zoll.de
Web: www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskunft_Kfz/auskunft_kfz_kontakt_node.html
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt
Postanschrift
Postfach: 100761
01077 Dresden, Stadt
Tel.: +49 228 303-26040
Fax: +49 228 303-97924
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
Web: www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/auskuenfte_node.html
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