Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Auskunft über den Stand des Wohnförderkontos beantragen

Um den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos zu erfahren, können Sie dessen Feststellung beantragen.  


Beschreibung

In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst. Das Wohnförderkonto bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung zu Beginn der Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages.

Sofern Sie über den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos informiert werden möchten, können Sie die Feststellung dieses Kontos beantragen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erteilt hierzu einen Bescheid, aus dem Sie die Höhe Ihres Wohnförderkontos entnehmen können.

Kurztext

  • Wohnförderkonto Feststellung Stand
  • das Wohnförderkonto bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung
  • auf diesem Konto werden die in der begünstigen Wohnung gebundenen steuerlich geförderten Beträge erfasst
  • der Gesamtbetrag des Wohnförderkontos ist in der Ansparphase jährlich um 2 Prozent zu erhöhen
  • die letztmalige Erhöhung des Gesamtbetrages des Wohnförderkontos erfolgt in dem Jahr, in dem die Auszahlungsphase startet
  • das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) geführt
  • der Anbieter erstellt jährlich die Bescheinigung nach § 92 EStG, diese weist auch den Stand des Wohnförderkontos zum 31. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres aus
  • auf Antrag der zulageberechtigten Person stellt die ZfA den Stand des Wohnförderkontos gesondert fest und teilt das Ergebnis per Bescheid mit
  • zuständig: Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA)


Fristen

  • Sie können einen formlosen Antrag auf Feststellung des Wohnförderkontos über Ihren Anbieter stellen.
  • Ihr Anbieter leitet Ihren Antrag, zusammen mit der Bescheinigung nach § 92 EStG und einer formlosen Stellungnahme, an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.
  • Die ZfA teilt Ihnen den ermittelten Stand des Wohnförderkontos per Bescheid mit.

Voraussetzungen

  • Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beträgen für die Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
  • Für Sie besteht ein Wohnförderkonto.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 4 Wochen.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag



Rechtsgrundlage

§ 90 Absatz 4 Satz 2 bis 5 Einkommensteuergesetz (EStG)

§ 92b Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund
Geschwister-Scholl-Straße 10-13
14776

Postanschrift
10868 Berlin, Stadt

Tel.: +49 3381 21677200
E-Mail: zulagenstelle@drv-bund.de
Web: www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein