Was erledige ich wo?
Auslandsaufenthalt der Künstlersozialkasse melden
Wenn Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten oder arbeiten, kann sich das auf Ihre deutsche Sozialversicherung auswirken. Eine Änderung Ihrer Situation müssen Sie der Künstlersozialkasse rechtzeitig melden.
Beschreibung
In der deutschen Sozialversicherung sind Sie versichert, wenn Sie Ihren Wohn- und Tätigkeitsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wenn Sie Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland verlegen, muss die Künstlersozialkasse Ihre Versicherung überprüfen.
Damit Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist und Sie gegebenenfalls zusätzliche Auslandsversicherungen abschließen können, sollten Sie diese Frage möglichst vor Ihrem Umzug, Ihrem Reiseantritt oder Ihrer Auslandstätigkeit klären.
Kurztext
- Künstlersozialversicherung Änderung der beruflichen Situation (Ausland)
- deutsche Sozialversicherung gilt grundsätzlich nur für versicherte Personen, die innerhalb Deutschlands arbeiten
- kurze private Auslandsaufenthalte gefährden die Versicherung nicht
- längere Auslandsaufenthalte oder Tätigkeiten im Ausland müssen auf ihre Auswirkungen auf die Versicherung geprüft werden
- die Künstlerin oder der Künstler beziehungsweise die Publizistin oder der Publizist muss den Auslandsaufenthalt vor Antritt selbst melden und die Unterlagen vorlegen
- zuständig: Künstlersozialkasse
Fristen
Sie können die Künstlersozialkasse über Ihren Auslandaufenthalt online oder per Post informieren.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
- Sie benötigen ungefähr 20 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite wählen Sie Ihr Anliegen aus.
- Mit der Auswahl erhalten Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Anliegen.
- Anschließend machen Sie die Angaben zu Ihrem Auslandsaufenthalt und laden die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen hoch.
Mitteilung per Post:
- Füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
- Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Drucken Sie das ausgefüllte PDF-Formular aus.
- Unterschreiben Sie das PDF-Formular und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, entnehmen Sie bitte den Hinweisen im PDF-Formular.
- Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.
Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben und informiert Sie per Post, ob und gegebenenfalls wie sich Ihr Versicherungsstatus ändert.
Sofern Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse ebenfalls per Post mit Ihnen in Verbindung.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie eine Aufforderung erhalten, Ihren Auslandsaufenthalt auch noch bei anderen Stellen zu melden, erledigen Sie dies bitte unverzüglich.
Voraussetzungen
Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig beziehungsweise zuschussberechtigt und beabsichtigen, Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland zu verlegen oder halten sich bereits im Ausland auf.
Welche Fristen muss ich beachten?
Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihren Auslandsaufenthalt mit, sobald dieser feststeht. Auf jeden Fall jedoch vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Online-Antrag oder PDF-Formular "Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt"
-
Nachweis zu Ihrem Auslandsaufenthalt, je nach Art Ihres Auslandsaufenthaltes beispielsweise:
- Vertragsunterlagen
- Reiseunterlagen wie Flugtickets oder Ähnliches
- Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
-
Entscheidung zu Ihrem Versicherungsstatus von
- Ihrer Krankenkasse oder
- der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
Rechtsgrundlage
§ 3 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)
§ 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)
Rechtsbehelf
-
Widerspruch.
Nicht alle Auslandsaufenthalte haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn ein Auslandsaufenthalt mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Weitere Informationen
Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Postanschrift
26380 Wilhelmshaven
Tel.: +49 4421 9289000
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Web: www.kuenstlersozialkasse.de/
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