Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Benennung als Prüfstelle (PSfF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten beantragen

Wenn Sie Theorieprüfungen und Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten anbieten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.  


Beschreibung

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benennt Prüfstellen, die Theorieprüfungen und Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten der offenen Kategorie (A2) und der speziellen Kategorie (STS) durchführen dürfen. Die Benennung Ihrer Organisation oder Ihres Einzelunternehmens als Prüfstelle können Sie beim LBA beantragen.

Sie können sich als Prüfstelle für eine Prüfungskategorie, also entweder A2 oder STS, oder für beide benennen lassen.

Die Benennung als Prüfstelle ist jeweils auf 2 Jahre befristet.

Neben dem Erstantrag auf Benennung können Sie beim LBA auch beantragen:

  • Änderungen an Ihrer Benennung als Prüfstelle
  • Verlängerung Ihrer Benennung als Prüfstelle

Kurztext

  • Anerkennung als Prüfstelle für die Erteilung einer Bescheinigung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten Ausstellung
  • Für Prüfstellen, die
    • Theorieprüfungen und
    • Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten
  • der offenen Kategorie (A2) und der speziellen Kategorie (STS) durchführen,
  • Prüfstellen werden vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannt.
  • Organisationen und Einzelunternehmen können die Benennung als Prüfstelle beim LBA beantragen.
  • Beantragung per Online-Formular
  • erforderliche Unterlagen:
  • Online-Antrag
    • Anlage 1 Qualifiziertes Personal
    • Nachweis Besitzverhältnis der Hauptbetriebsstätte sowie gegebenenfalls Anlage 2 Weitere Betriebsstätten
    • Managementhandbuch
    • Prüfliste zum Managementhandbuch
    • Ausbildungshandbuch
    • Prüfliste zum Ausbildungshandbuch
    • Prüfungsfragenkatalog
  • Über das Online-Formular auch möglich:
    • Änderung der Benennung
    • Verlängerung der Benennung
  • Kosten:
    • Erstantrag: 1.000 - 3.500 EUR
    • Änderung: 35,00 - 525,00 EUR
    • Verlängerung: 500,00 - 2.000,00 EUR
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt


Fristen

Sie können die Benennung als Prüfstelle online beantragen.

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • einen Genehmigungsbescheid mit Zeugnis oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Voraussetzungen

  • Sie beantragen die Benennung als Prüfstelle als
    • Organisation oder
    • Einzelunternehmen.
  • Als natürliche Person können Sie die Benennung nicht beantragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für das Beantragen einer Benennung als Prüfstelle besteht keine Frist. Beachten Sie jedoch die Bearbeitungsdauer.



erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag
  • Anlage 1 Qualifiziertes Personal sowie dazugehörige Anlagen. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
  • Nachweis zum Besitzverhältnis der Hauptbetriebsstätte, zum Beispiel Mietvertrag, Pachtvertrag oder Grundbucheintrag
  • Falls Sie weitere Betriebsstätten nutzen: Anlage 2 Weitere Betriebsstätten. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
  • Managementhandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige Anlagen
  • Prüfliste zum Managementhandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
  • Ausbildungshandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige Anlagen
  • Prüfliste zum Ausbildungshandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
  • Prüfungsfragenkatalog

Bei Änderungen an der aktuellen Benennung hängt es von der Art der Änderungen ab, ob Nachweise nötig sind.

Bei einer Verlängerung der Benennung benötigt das LBA keine Nachweise. Wenn Sie jedoch mit Ihrer Verlängerung auch Änderungen beantragen, können Nachweise zu den Änderungen erforderlich sein.




Rechtsgrundlage

§ 21e Absatz 1 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

UAS.OPEN.030 und UAS.STS-01.020 der DVO (EU) 2019/947 sowie zugehörige AMC

Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) Anlage Gebührenverzeichnis

Rechtsbehelf

Widerspruch




Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
 


Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5
Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig

Postanschrift
38001 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-3580
Fax: +49 531 2355-3598
E-Mail: pstf@lba.de
Web: www.lba.de/DE/Drohnen/Pruefstellen_PStF/Pruefstellen_PStF_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein