Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

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Was erledige ich wo?

Beratung der Künstlersozialkasse für nicht versicherte künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige

Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialversicherung.  


Beschreibung

Als künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person müssen Sie sich unter Umständen über die Künstlersozialkasse (KSK) versichern lassen.
Bei Bedarf können Sie die KSK kontaktieren. Die KSK

  • informiert Sie über die Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung,
  • klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Versicherung auf und
  • berät Sie bei der Anmeldung.

Darüber hinaus berät Sie die KSK auf Wunsch unter anderem zu folgenden Themen:

  • Ist die Künstlersozialversicherung eine Pflichtversicherung?
  • Wie können Sie sich über die KSK versichern?
  • Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
  • Sind Sie selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig?
  • Wie hoch sind die Beiträge und Kosten?
  • Welche Leistungen erbringt die KSK?
  • Welche Vorteile hat die KSK?
  • Gibt es Sonderregelungen für Berufsanfänger?
  • Können Sie nebenbei noch eine andere selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung ausüben?
  • Wann können Sie sich als Student über die KSK versichern?
  • Können Sie eine private Krankenversicherung wählen?
  • Wann und wie können Sie sich bei der KSK anmelden?

Künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige müssen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen. Ein Bundeszuschuss sowie die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanzieren die andere Beitragshälfte.

Kurztext

  • Beratung der Künstlersozialkasse für nicht versicherte Künstler / Publizisten Durchführung
  • Themen der Beratung:
    • Gründe für eine Versicherung
    • Finanzierung und Zuständigkeiten
    • Hinweise zum Anmeldefragebogen
    • Versicherungsvoraussetzungen
    • Kunst- / Publizistenbegriff
    • Berufsanfängerstatus
    • voraussichtliches Arbeitseinkommen / Mindesteinkommen
    • Versicherung trotz Arbeitslosengeld / Nebenjob / Studentenstatus
    • Versicherungs- / Beitragsfreiheit
    • Gestaltungs- / Wahlmöglichkeiten in der Krankenversicherung
    • Private Krankenversicherung
    • Beitrags- / Zuschussberechnung
    • Künstlersozialabgabe
  • zuständig: Künstlersozialkasse (KSK)


Fristen

Kontaktieren Sie die KSK:

  • Stellen Sie der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen oder
  • fordern Sie per E-Mail Informationen zur Künstlersozialversicherung an.
  • Die KSK wird Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail informieren.

Voraussetzungen

Sie sind noch nicht bei der KSK als künstlerisch oder publizistisch selbständige tätige Person angemeldet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

telefonisch: in der Regel keine
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage



Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.




Rechtsgrundlage

§§ 13 und 14 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)

in Verbindung mit §§ 1 bis 20 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

§ 47 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.




Weitere Informationen

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein




Ansprechpartner

Künstlersozialkasse (KSK)
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Postanschrift
26380 Wilhelmshaven

Tel.: +49 4421 9734051500
Fax: +49 4421 7543-5050
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Web: www.kuenstlersozialkasse.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein