Was erledige ich wo?
Bescheinigung für Post-Universaldienstleister beantragen
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung für Post-Universaldienstleistende beantragen. Mit dieser können Sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer für Post-Universaldienstleistungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
Beschreibung
Die Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmen, die Post-Universaldienste anbieten, zum Beispiel Postdienste,
- fördert Post-Universaldienstleistungen und
- stellt Wettbewerbsgleichheit unter den Post-Universaldienstleistenden her.
Post-Universaldienstleistende bieten flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mindestens eine oder alle der folgenden Dienstleistungen an:
- Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm mit bestimmten Qualitätsmerkmalen;
- Beförderung von adressierten Paketen bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm;
- Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm, wenn Sie auch die Leistungen erbringen, die in den ersten beiden Spiegelstrichen dieser Auflistung stehen.
- Einschreib und Wertsendungen.
Für eine Umsatzsteuerbefreiung müssen Sie zunächst eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) für Post-Universaldienstleistungen in Deutschland besitzen. Anschließend können Sie die Umsatzsteuerbefreiung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
Kurztext
- Umsatzsteuer Befreiung nach § 4 Nr. 11b UStG für Post-Universaldienstleistungen
- Beantragung einer Bescheinigung für Post-Universaldienstleistende
- Bescheinigung ist Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen
-
Die Bescheinigung können beantragen:
- natürliche und juristische Personen,
- die flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Post-Universaldienstleistungen anbieten
- Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Antrag formlos per Post oder über das BZSt-Online-Portal (BOP)
- zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Fristen
Sie müssen den Antrag formlos per Post oder über das BZSt-Online-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen:
Schriftlicher Antrag:
- Senden Sie einen formlosen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BZSt.
- Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters erfüllen, sendet das BZSt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung zu.
- Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters nicht erfüllen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, gegen den Sie Einspruch einlegen können.
Antrag über BOP:
- Registrieren Sie sich im BOP.
- Wenn Sie bereits eine Registrierung für ein anderes über das BOP erreichbares Verfahren oder eine Registrierung im Elster Onlineportal durchgeführt haben, müssen Sie sich nicht erneut registrieren.
- Wählen Sie das Formular aus, füllen dieses aus und senden Sie es ab.
- Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen der schriftlichen Antragsstellung.
Voraussetzungen
Eine Umsatzsteuerbefreiung können beantragen:
- unternehmerische Personen (als natürliche und juristische Person),
- die flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbieten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Verpflichtungserklärung
- Bestätigung, dass Ihr Unternehmen flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbietet
Rechtsgrundlage
§ 4 Nummer 11b Umsatzsteuergesetz (UStG)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St III 9
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Tel.: +49 228 4063873
Fax: +49 228 4063801
E-Mail: PUDL@bzst.bund.de
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