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Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Besondere Berechtigung nach FCL.1000b beantragen

Wenn neue Luftfahrzeugmuster oder Ausbildungslehrgänge eingeführt werden, können Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Prüferberechtigung beim Luftfahrt-Bundesamt eine besondere Berechtigung für diese Prüfungen beantragen.  


Beschreibung

Als Inhaberin oder Inhaber einer Prüferberechtigung können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine besondere Berechtigung beantragen. Mit dieser Sondergenehmigung nach "FCL.1000b" können Sie auch solche Prüfungen durchführen, für die eine reguläre Prüferberechtigung nicht ausreichend ist.

Die besondere Berechtigung gilt für Prüfungen bei der Einführung

  • neuer Luftfahrzeuge in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder in der Flotte eines inländischen Unternehmens
  • sowie neuer Ausbildungslehrgänge in einem Mitgliedsstaat der EU.

Um die besondere Berechtigung beantragen zu können, müssen

  • Sie eine gültige Prüferberechtigung besitzen
  • und eine vergleichbare Musterberechtigung oder Ausbildung für das neue Luftfahrzeugmuster haben.

Die besondere Berechtigung gilt maximal 1 Jahr. Sie ist auf die praktischen Prüfungen und Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen beschränkt, die für die Einführung des neuen Luftfahrzeugmusters oder des neuen Lehrgangs notwendig sind.

Kurztext

  • Besondere Berechtigung für Prüfer nach FCL.1000(b) Erteilung
  • besondere Berechtigung ermöglicht Prüferinnen und Prüfern die Durchführung von Prüfungen bei Einführung
    • neuer Luftfahrzeuge in der Europäischen Union (EU) oder in der Flotte eines inländischen Unternehmens
    • neuer Ausbildungslehrgänge in der EU
  • maximal 1 Jahr gültig
  • kann als Sondergenehmigung erteilt werden, wenn Anforderungen für reguläre Prüferberechtigung aufgrund der Neueinführung nicht erfüllt werden können
  • Antrag beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), inklusive
    • erforderliche Unterlagen
  • Antrag durch
    • Prüferin oder Prüfer
    • Vertretung
  • Voraussetzungen
    • gültige Prüferberechtigung
  • vergleichbare Musterberechtigung oder Ausbildung für das neue Flugzeugmuster
  • Antrag ist kostenpflichtig
  • Antragstellung online und schriftlich möglich
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt


Fristen

Die Beantragung einer besonderen Berechtigung nach FCL.1000b können Sie online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und erhalten die Berechtigung.

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie die Formulare zur Verkehrszulassung auf der Internetseite des LBA auf.
  • Je nachdem, wer den Antrag stellt und um was für ein Luftfahrzeug es sich handelt, werden unterschiedliche Formulare benötigt. Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Voraussetzungen

  • Die Anforderungen für die reguläre Erteilung einer Prüferberechtigung können wegen der Neueinführung der Luftfahrzeugmuster nicht erfüllt werden.
  • Ihre Prüferberechtigung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sein.
  • Sie verfügen außerdem über eine Musterberechtigung, die mit dem neu eingeführten Luftfahrzeugmuster oder dem Gegenstand des neuen Ausbildungslehrgangs vergleichbar ist. Alternativ haben Sie eine Ausbildung für das neue Luftfahrzeugmuster absolviert. Sie haben keinen Rechtsanspruch, dass Ihnen die besondere Berechtigung nach FCL.1000b erteilt wird. Bitte kontaktieren Sie das Luftfahrt-Bundesamt zu den Voraussetzungen in Ihrem Einzelfall.


erforderliche Unterlagen

wenn vorhanden:

  • Nachweis der Ausbildung für das neue Luftfahrzeugmuster

wenn eine andere Person oder Organisation Sie bei der Antragstellung vertritt:

  • ausgefüllte Mustervorlage des Luftfahrt-Bundesamts zum Nachweis der Vertretungsberechtigung

wenn eine andere Person oder Organisation die Kosten übernimmt:

  • ausgefüllte Mustervorlage des Luftfahrt-Bundesamts zur Kostenübernahme



Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nummer 1178/2011, Anhang I, Teil-FCL, Abschnitt K, Kapitel 1, Prüferberechtigungen

Verordnung (EU) Nummer 1178/2011, Anhang VI, Teil-ARA, Teilabschnitt GEN, Abschnitt III, Verfahren für die Erteilung, Verlängerung, Erneuerung oder Änderung von Lizenzen, Berechtigungen, Zeugnissen oder Bescheinigungen - Personen ARA.GEN.315

Verordnung (EU) Nummer 1178/2011, Anhang VI, Teil-ARA, Teilabschnitt FCL, Abschnitt II, Verfahren für die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz, einer Berechtigung oder eines Zeugnisses ARA.FCL.200(b)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
 


Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 3

38144 Braunschweig

Fax: +49 531 23554395
E-Mail: prueferangelegenheiten@LBA.de
Web: www.lba.de/DE/LBA/Organisation/Abteilung_L/L3/L3_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein