Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles".

Zusätzliches Dokument

Dokumente ansehen

Was erledige ich wo?

Betriebsgenehmigung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" beantragen

Um in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) in der Betriebskategorie „speziell“ betreiben zu können, benötigen Sie eine Betriebsgenehmigung. Je nach Ihrem Wohn- oder Hauptgeschäftssitz beantragen Sie diese beim Luftfahrt-Bundesamt oder bei Ihrer Landesluftfahrtbehörde.  


Beschreibung

Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahr-zeugen (UAS) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert sind und ein UAS in der Betriebskategorie „speziell“ in Deutschland betreiben möchten, benötigen Sie eine UAS-Betriebsgenehmigung. Bei welcher Behörde Sie die UAS-Betriebsgenehmigung beantragen können, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. Bei juristischen Personen, also Unternehmen, Vereinen oder Organisationen, ist der Sitz ausschlaggebend. Das LBA ist zuständig, wenn sich Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem der folgenden Bundesländer befindet:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Liegt Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem anderen Bundes-land, wenden Sie sich bitte an die dortige Landesluftfahrtbehörde. Juristische Personen, die über ein Light Unmanned Aircraft Opera-tor Certificate (LUC) verfügen, beantragen ihre UAS-Betriebsgenehmigung unabhängig vom Hauptgeschäftssitz immer beim LBA. In Ihrem Antrag machen Sie unter anderem Angaben

  • zum Betriebsgebiet
  • zur Risikobewertung
  • zum Betriebshandbuch

Falls Sie erstmalig eine UAS-Betriebsgenehmigung beantragen, empfiehlt es sich, vorab die zuständige Behörde für ein Vorgespräch zu kontaktieren. In diesem können Sie unter anderem Fragen zu Ihrem UAS-Betrieb und den notwendigen Antragsunterlagen klären.

Eine durch das LBA erteilte Betriebsgenehmigung ist jeweils für 2 Jahre gültig.

Als UAS-Betreiber oder UAS-Betreiberin können Sie neben der erstmaligen Beantragung auch

  • eine bestehende Betriebsgenehmigung verlängern,
  • zurückgeben oder
  • Änderungen der Betriebsgenehmigung vornehmen.

Kurztext

  • Betriebsgenehmigung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) der Kategorie „speziell“ Erteilung
  • Registrierte Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS), die den Betrieb eines UAS in der „speziellen“ Betriebskategorie aufnehmen wollen, müssen eine Genehmigung beantragen.
  • Je nach Wohn- beziehungsweise Hauptgeschäftssitz der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers die Betriebsgenehmigung entweder beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde beantragen.
    • LBA zuständig bei Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in
      • Bayern
      • Berlin
      • Brandenburg
      • Mecklenburg-Vorpommern
      • Nordrhein-Westfalen
      • Saarland
      • Sachsen
      • Sachsen-Anhalt
      • Thüringen
    • In allen weiteren Bundesländern ist der Antrag bei der dortigen Landesluftfahrtbehörde zu stellen.
    • Juristische Personen mit Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) beantragen Betriebsgenehmigung unabhängig vom Hauptgeschäftssitz immer beim LBA.
  • vor der erstmaligen Beantragung einer UAS-Betriebsgenehmigung empfiehlt sich Vorgespräch mit zuständiger Behörde
  • Beantragung per Online-Dienst
  • erforderliche Unterlagen:
    • Antragsformular
    • Betriebshandbuch mit eventuell ausgelagerten Dokumenten
    • Risikobewertung nach
      • Predefined Risk Assessment (PDRA) oder
      • Specific Operations Risk Assessment (SORA)
    • Betriebsgebiet
  • Über den Online-Dienst auch möglich:
    • Rückgabe,
    • Verlängerung oder
    • Änderung der Betriebsgenehmigung
  • Kosten:
    • Beantragung: EUR 200,00 bis 2.000 EUR
    • Verlängerung: EUR 40,00 bis 400,00 EUR
    • Änderung: EUR 50,00 bis 500,00 EUR
  • Rechtsbehelf: Widerspruch
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt


Fristen

Sie können die UAS-Betriebsgenehmigung online oder per Post beantragen.

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • eine Betriebsgenehmigung oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Voraussetzungen

  • Sie sind beim LBA als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
  • Ihr UAS-Betrieb ist der „speziellen“ Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
    • sobald eine Bedingung der Betriebskategorie „offen“ nicht erfüllt wird und
    • keines der Kriterien der Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ zutrifft.

Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien „offen“ und „zulassungspflichtig“ gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.

  • Der geplante Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für das Beantragen einer Betriebsgenehmigung besteht keine Frist.



erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag
  • Betriebshandbuch und referenzierte Dokumente, zum Beispiel Liste des Personals, Liste der Betriebsgebiete oder Liste der Form-blätter
  • Risikobewertung nach
    • einem Predefined Risk Assessment (PDRA) oder
    • einem Specific Operations Risk Assessment (SORA)
  • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets

bei Änderungen an einer bestehenden UAS-Betriebsgenehmigung:

  • Änderungsantrag
  • geändertes Betriebshandbuch mit eventuell ausgelagerten Dokumenten
  • geändertes Betriebsgebiet
  • geänderte Risikobewertung

falls Sie einen der Anträge in Vertretung für eine andere, zum Bei-spiel minderjährige Person stellen:

  • Vollmacht

falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung

  • für natürliche Personen:
    • Personalausweis
    • Reisepass oder
    • Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
  • für juristische Personen:
    • Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
    • Kopie Personalausweis oder Reisepass und
    • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person



Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nummer 2018/1139

Artikel 5, 12 und 18d Durchführungsverordnung (EU) 2019/947

Punkte UAS.SPEC.030, UAS.SPEC.040 und UAS.SPEC.060 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947

§ 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

§ 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwal-tung (LuftkostV) sowie Anlage Gebührenverzeichnis

Rechtsbehelf

Widerspruch




Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
 


Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5
Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig

Postanschrift
38001 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-3580
Fax: +49 531 2355-3598
E-Mail: pstf@lba.de
Web: www.lba.de/DE/Drohnen/Pruefstellen_PStF/Pruefstellen_PStF_node.html
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein