Was erledige ich wo?
Beurteilungsberichte für zugelassen Arzneimittel einsehen
Auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder können Sie, als Ergänzung zur Fach- und Gebrauchsinformation, öffentliche Beurteilungsberichte mit Informationen zur Zulassungsentscheidung von Arzneimitteln einsehen.
Beschreibung
In den sogenannten öffentlichen Beurteilungsberichten (PAR) oder auch Public Assessment Reports informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Anwenderinnen und Anwender, also zum Beispiel
- Ärztinnen und Ärzte,
- Apothekerinnen und Apotheker und
- sonstige Personen aus dem Gesundheitswesen.
Die PAR enthalten Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte zu
- Qualität,
- Wirksamkeit,
- Unbedenklichkeit oder
- Risiken, also etwa Anwendungsbereiche und mögliche Nebenwirkungen.
Die PAR sollen alle wesentlichen Informationen zur Zulassungsentscheidung enthalten und sind eine Ergänzung zu der bereits öffentlich zugänglichen Fach- und Gebrauchsinformation.
Die vom BfArM veröffentlichten Beurteilungsberichte beziehen sich auf Arzneimittel zur Anwendung am Menschen. Sie werden auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder (Onlineplattform PharmNet.Bund) veröffentlicht.
Sie können diese Beurteilungsberichte dort jederzeit einsehen.
Kurztext
- öffentliche Beurteilungsberichte (sog. Public Assessment Reports) Veröffentlichung
- Beurteilungsberichte (Public Assessment Reports - PAR) sind öffentliche zugängliche Zusammenfassungen des Bewertungsberichts (Assessment Report), die alle wesentlichen Informationen zur Zulassungsentscheidung von Arzneimitteln enthalten sollen
- PAR ist Ergänzung zu der bereits öffentlich zugänglichen Fach- und Gebrauchsinformation
- PAR ist online auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder (Onlineplattform PharmNet.Bund) verfügbar
- PAR wird nach der Zulassung von der Zulassungsbehörde veröffentlicht. gegebenenfalls wird Antragssteller in Erstellung eingebunden
-
zuständig: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte; Paul-Ehrlich-Institut
Fristen
- Öffnen Sie die Onlineplattform PharmNet.Bund.
- Klicken Sie auf "Arzneimittel-Informationssystem" und dann auf "Recherche".
- Nachdem Sie die Einverständniserklärung akzeptiert haben, können Sie nach Arzneimitteln suchen und auch die Beurteilungsberichte lesen.
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
Das BfArM veröffentlicht den PAR zeitnah nach Zulassung der entsprechenden Arzneimittel. Bei größeren Änderungen der Zulassung, zum Beispiel Indikationserweiterungen, veröffentlicht die BfArM zeitnah Aktualisierungen. Der Zeitraum für Erstellung hängt unter anderem von der Komplexität des zugelassenen Arzneimittels ab.
Kosten
Für Sie entstehen keine Kosten.
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Rechtsgrundlage
§ 25 Absatz 5a Arzneimittelgesetz (AMG)
Rechtsbehelf
Bei der Veröffentlichung der öffentlichen Beurteilungsberichte handelt es sich nicht um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Weitere Informationen
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder (Onlineplattform PharmNet.Bund)
Ansprechpartner
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt
Tel.: +49 228 99307-0
Fax: +49 228 99307-5207
E-Mail: poststelle@bfarm.de
Web: www.bfarm.de/DE/Service/Kontakt/Seite_1/kontakt_node.html
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