Was erledige ich wo?
Bewerber und Bewerberinnen als Luftfahrtpersonal beim Luftfahrt-Bundesamt melden
Hier können Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) eine Bewerbermeldung oder eine Folgemeldung an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.
Beschreibung
Mit der Bewerbermeldung kann eine ATO/NTO Bewerberinnen oder Bewerber melden sowie Folgemeldungen an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.
Sie übermitteln damit persönliche Daten des Bewerbers oder der Bewerberin, Angaben zu vorherigen Lizenzen und zur meldenden Ausbildungsorganisation.
Zur Übermittlung der Meldung ist es erforderlich, dass Sie notwendige Daten zur Flugschule angeben, so zum Beispiel den Namen und die Zulassungsnummer.
Mit der Übermittlung der Bewerbermeldung kann das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Informationen in seiner Datenbank speichern und den Bewerber oder die Bewerberin registrieren.
Kurztext
- Bewerbermeldung Luftfahrtpersonal Entgegennahme
- Möglichkeit die Bewerbermeldung zu übermitteln
- Angaben zur Ausbildung des Bewerbers oder der Bewerberin sind eine Voraussetzung
- Kann nur von der Approved Training Organisation (ATO) oder National Training Organisation (NTO) übermittelt werden
- Keine Möglichkeit, die Leistung als natürliche Person zu stellen
- Die Abgabe der Bewerbermeldung ist kostenlos
- zuständig: Luftfahrt-Bundesamt
Fristen
Um die Meldung für Bewerber und Bewerberinnen oder die Folgemeldung zu übermitteln, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Fehlende Unterlagen können Sie im Rahmen einer Folgemeldung nachreichen.
- Alternativ: Laden Sie das Formular zur Bewerbermeldung von der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und senden Sie es per E-Mail an die darauf genannte Adresse.
Zudem überträgt das Luftfahrt-Bundesamt Ihre Daten in die interne Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts.
Voraussetzungen
Alle nach dem Luftrecht von der Bewerberin oder dem Bewerber benötigten Unterlagen müssen vorab der ATO vorgelegt werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
Hauptantrag „Bewerbermeldung (ATO) gemäß § 19 LuftPersV“ beziehungsweise Antrag „Bewerbermeldung (NTO) gemäß § 19 LuftPersV“
Rechtsgrundlage
§ 19 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
Rechtsbehelf
- keine
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Im gesamten Prozess (Erstmeldung, inklusive Folgemeldung) sind keine Nachweise hochzuladen.
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel.: +49 531 23554280
Fax: +49 531 23554299
E-Mail: sprachpruefungen@lba.de
Web: www.lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2 (Abnahme von Theorieprüfungen)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel.: +49 531 23554280
Fax: +49 531 23554299
E-Mail: theoriepruefungen@lba.de
Web: www.lba.de/
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