Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Bewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern beantragen

Wenn Sie ein Verwahrungslager betreiben wollen, benötigen Sie eine Bewilligung der Zollbehörde.  


Beschreibung

Wenn Sie ein Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union betreiben und Nicht-Unionswaren vorübergehend in einem Lager verwahren wollen, müssen Sie eine Bewilligung für den Betrieb eines Verwahrungslagers beantragen.
Welche Bedingungen Sie beim Betrieb Ihres Verwahrungslagers beachten müssen, legt die Zollbehörde in der Bewilligung fest.

Kurztext

  • Betrieb von Lagerstätten für die vorübergehende Verwahrung von Waren (TST) Bewilligung
  • Verwahrungslager für vorübergehende Verwahrung von Waren nur auf Bewilligung
  • schriftlicher Antrag nötig
  • zuständig: Hauptzollamt


Fristen

Um die Bewilligung für ein Verwahrungslager zu beantragen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

  • Öffnen Sie das Formular „Antrag auf Bewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern“ (Formular 0392) auf der Internetseite der Zollverwaltung, laden Sie es herunter und füllen Sie es aus. Es empfiehlt sich, den Antrag mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter des Hauptzollamts zu besprechen.
  • Fügen Sie dem Formular die ausgefüllten „Fragebögen zollrechtliche Bewilligungen“ Teil I bis III und V bei.
  • Wenn Sie zugelassener Wirtschaftsbeteiligter sind, benötigen Sie die Fragebögen nicht.
  • Senden Sie die Unterlagen an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke Ihres Unternehmens geführt wird oder zugänglich ist.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten eine Bewilligung oder eine Ablehnung.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist im Zollgebiet der Union ansässig.
  • Sie leisten eine Sicherheit in Form einer Gesamtsicherheit.
  • Sie gewährleisten eine zollamtliche Überwachung.
  • Sie führen geeignete Aufzeichnungen in einer von den Zollbehörden genehmigten Form mit Informationen und Angaben, insbesondere über die unter Nämlichkeitssicherung verwahrten Waren, ihren zollrechtlichen Status und ihre Beförderungen.
  • Sie haben nicht gegen Zoll- und Steuervorschriften verstoßen und keine schweren Straftaten im Rahmen Ihrer Wirtschaftstätigkeit begangen.
  • Sie nutzen das Verwahrungslager nicht für den Einzelverkauf (zum Beispiel als Verkaufsfläche).

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Bewilligung rechtzeitig vor Inbetriebnahme des Verwahrungslagers beantragen.

Nicht-Unionswaren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung befinden, müssen innerhalb von 90 Tagen in ein anderes Zollverfahren überführt oder wiederausgeführt werden.

Bearbeitungsdauer

Ist kein weiterer Mitgliedstaat beteiligt, wird eine Entscheidung grundsätzlich innerhalb von 120 Tagen nach Annahme des Antrags getroffen.



Kosten

Es entstehen keine Kosten für Sie, jedoch müssen Sie in der Regel eine Sicherheitsleistung aufbringen.




erforderliche Unterlagen

Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bewilligung
Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) benötigen den Fragebogen nicht.




Rechtsgrundlage

Artikel 148 Absätze 2 bis 4 Unionszollkodex

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie jeder Entscheidung beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage



Weitere Informationen

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Antrag auf Bewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern (Formular 0392)

Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen Teil I bis III und Teil V zum Herunterladen auf der Internetseite der Zollverwaltung




Ansprechpartner

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt

Tel.: +49 228 303-26030
Fax: +49 351 44834-590
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Web: www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
 


Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt

Postanschrift
Postfach: 100761
01077 Dresden, Stadt

Tel.: +49 228 303-26040
Fax: +49 228 303-97924
E-Mail: enquiries.english@zoll.de
Web: www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/auskuenfte_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein