Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Was erledige ich wo?

Eine staatliche Zulage für einen privaten Pflegezusatzversicherungsvertrag beantragen

Eine private Pflegeversicherung im Fall von Pflegebedürftigkeit aufbauen.  


Beschreibung

Der Staat unterstützt Sie beim Aufbau einer privaten Pflegeversicherung, indem Sie eine monatliche Zulage erhalten. Wenn Sie pflegebedürftig werden, steht Ihnen für jeden gesetzlich geregelten Pflegegrad ein bestimmter Geldbetrag zu. Das sind mindestens 600 EUR bei Pflegegrad 5.

Kurztext

  • Zusätzliche Pflegevorsorge Bewilligung Zulage
  • Ermittlung und Auszahlung der monatlichen Zulage für einen privaten Pflegezusatzversicherungsvertrag
  • erfolgt für jedes Beitragsjahr
  • Erforderlich:
    • Eine Vollmacht für das Pflegeversicherungsunternehmen, damit es ab Vertragsabschluss den jährlichen Zulageantrag für die versicherte Person stellen kann.
  • zuständig: Zentrale Stelle für Pflegevorsorge (ZfP) der Deutschen Rentenversicherung Bund


Fristen

  • Sie schließen bei einem Pflegeversicherungsunternehmen Ihrer Wahl eine private Pflegezusatzversicherung ab.
  • Sie bevollmächtigen Ihr Pflegeversicherungsunternehmen bei Vertragsabschluss die Zulageanträge für Sie zu stellen.
  • Das Pflegeversicherungsunternehmen Ihrer Pflegezusatzversicherung übermittelt Ihren Antrag unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer an die ZfP.
  • Sollten Sie über keine Sozialversicherungsnummer verfügen, weist die ZfP Ihnen eine Zulagenummer zu.
  • Die ZfP ermittelt Ihre Zulage und zahlt diese Ihrem Pflegeversicherungsunternehmen aus. Die gesetzlichen Auszahlungstermine sind jeweils zum 20. April und 20. Dezember.
  • Sollten Sie keinen Anspruch auf Zulage haben, informiert Sie Ihr Pflegeversicherungsunternehmen darüber.

Voraussetzungen

  • Sie sind in der sozialen und privaten Pflegeversicherung.
  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Sie haben vor Abschluss der privaten Pflegezusatzversicherung keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit erhalten.
  • Sie haben mindestens Beiträge in Höhe von 10,00 EUR monatlich geleistet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Pflegeversicherungsunternehmen muss den Antrag vom 01. Januar bis zum 31. März des Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, an die ZfP übermitteln.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gewährung einer staatlichen Zulage für einen privaten Pflegezusatzversicherungsvertrag
  • Vollmacht für das Pflegeversicherungsunternehmen, damit es ab Vertragsabschluss den jährlichen Zulageantrag für Sie stellen kann.



Rechtsgrundlage

§ 126 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)

§ 127 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)

§ 128 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)

§ 129 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)

Rechtsbehelf

  • Innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe durch das Pflegeversicherungsunternehmen haben Sie die Möglichkeit, die Zulage durch besonderen Antrag nach § 128 Absatz 2 Satz 9 SGB XI förmlich festsetzen zu lassen.
  • Das Festsetzungsverfahren endet mit Erlass eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides.



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Zentrale Stelle für Pflegevorsorge (ZfP) der Deutschen Rentenversicherung Bund



Postanschrift
10868 Berlin, Stadt

Tel.: +49 800 1000469
Fax: +49 308 657941047
E-Mail: zfp@drv-bund.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein