Was erledige ich wo?
Einen EU-Kompetenznachweis A1/A3 für unbemannte Luftfahrzeuge absolvieren
Für den Betrieb von Unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in den Unterkategorien A1 und A3 benötigen Sie einen EU-Kompetenznachweis A1/A3. Dieser wird Ihnen nach einem Online-Lehrgang und anschließender Onlineprüfung vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erteilt.
Beschreibung
Um in Deutschland Unbemannte Luftfahrzeuge wie Drohnen oder Flugmodelle, die mindestens 250 Gramm wiegen, sicher und legal führen zu können, benötigen Sie einen EU-Kompetenznachweis A1/A3. Dieser wird vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) online ausgestellt. Er ist 5 Jahre gültig. Unbemannte Luftfahrzeuge werden umgangssprachlich Drohnen und offiziell Unmanned Aircraft Systems (UAS) genannt.
Sie erhalten den EU-Kompetenznachweis A1/A3, wenn Sie einen Online-Lehrgang und eine anschließende Onlineprüfung erfolgreich absolvieren. Die Prüfung besteht aus 40 Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten, aus denen Sie die richtigen auswählen müssen. Die Themen sind zum Beispiel Flugsicherheit, Luftrecht und Datenschutz. Um zu bestehen, müssen Sie mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantworten. Wenn Sie nicht bestehen, können Sie den Lehrgang und die Prüfung wiederholen.
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, kann Ihre gesetzliche Vertretung den Antrag für Sie stellen. Den Lehrgang und die Onlineprüfung müssen Sie jedoch selbst absolvieren.
Der Lehrgang zum EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist eine Art Einstiegskurs für Fernpilotinnen und Fernpiloten. Er dauert inklusive Prüfung circa 3 bis 6 Stunden. Er berechtigt zum Führen von UAS in der sogenannten offenen Betriebskategorie, Unterkategorien A1 und A3.
Die offene Betriebskategorie A1 gilt für sehr leichte Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen. In dieser Kategorie ist der Betrieb in der Nähe von Menschen erlaubt, vorausgesetzt, Sie halten einen Mindestabstand ein. Für diese Kategorie wird der Online-Lehrgang zwar empfohlen, ist jedoch keine Pflicht.
Die offene Betriebskategorie A3 betrifft schwerere Drohnen, die mehr als 250 Gramm, aber weniger als 25 Kilogramm wiegen. Diese Drohnen dürfen nicht in der Nähe von Menschen eingesetzt werden, es sei denn, Sie sind bei der LBA registriert und erfüllen spezielle Sicherheitsanforderungen.
Während des Betriebes eines solchen UAS müssen Sie den Kompetenznachweis immer dabeihaben.
Kurztext
- Nachweis der Kompetenz von Fernpiloten der offenen Kategorie und der offenen Unterkategorien A1 / A3 für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) Ausstellung
- Für den Betrieb von Drohnen und weiteren UAS, die mindestens 250 Gramm wiegen, wird ein EU-Kompetenznachweis A1/A3 benötigt
- EU-Kompetenznachweis A1/A3 wird online vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erteilt
- zuvor ist ein Online-Lehrgang und eine Onlineprüfung zu absolvieren, Gesamtdauer: circa 3 bis 6 Stunden
-
Inhalte von Kurs und Prüfung sind unter anderem:
- Flugsicherheit
- Datenschutz
- Luftrecht
-
Voraussetzungen:
- keine
-
erforderliche Unterlagen:
- für Personen unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertretung
- Kosten: 25,00 EUR für die Erstausstellung
- zuständig: Luftfahrt-Bundesamt
Fristen
Den Lehrgang und die Prüfung für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 können Sie ausschließlich online durchführen.
- Gehen Sie auf das Onlinetrainingsportal lba-openuav.de des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) und absolvieren Sie dort den Lehrgang anhand der Lehrmaterialien.
- Im Anschluss machen Sie eine Trainingsprüfung für den EU-Kompetenznachweis A1/A3.
- Haben Sie mindestens 75 Prozent der Trainingsfragen richtig beantwortet, können Sie sich für die Onlineprüfung registrieren.
- Führen Sie die Onlineprüfung durch. Dies ist entweder sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
- Nach erfolgreich durchgeführter Onlineprüfung wird Ihnen der Nachweis mit Fernpiloten-ID umgehend im PDF-Format ausgestellt. Sie können ihn herunterladen und speichern.
- Sie zahlen die Gebühr über eine Bezahlseite.
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
erforderliche Unterlagen
Wenn Sie jünger als 16 Jahre sind:
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertretung
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung sowie Anlage Gebührenverzeichnis
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5
Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig
Postanschrift
38001 Braunschweig
Tel.: +49 531 2355-3580
Fax: +49 531 2355-3598
E-Mail: pstf@lba.de
Web: www.lba.de/DE/Drohnen/Pruefstellen_PStF/Pruefstellen_PStF_node.html
Landesportal Schleswig-Holstein