Aktuelle Informationen

Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal

Beim Amt Eiderkanal mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Beamtin/eines Beamten des gehobenen Dienstes bzw. einer/eines vergleichbaren Angestellten im Fachbereich I - Finanzen, Innere Dienste und Bauverwaltung neu zu besetzen.

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Einkommensnachweise zur Stichprobenprüfung bei der Künstlersozialkasse einreichen

Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, kann Ihr Arbeitseinkommen in einer jährlichen wechselnden Stichprobe überprüft werden.  


Beschreibung

Die Künstlersozialkasse prüft einmal im Jahr die Arbeitseinkommen der Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die bei ihr versichert sind. Die geprüften Personen werden zufällig und jährlich wechselnd durch eine Stichprobe ausgewählt.

Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert sind, können Ihre Angaben zu Ihren selbständigen künstlerischen und publizistischen Tätigkeiten überprüft werden. Damit prüft die Künstlersozialkasse, ob Sie die Voraussetzungen der Versicherungspflicht beziehungsweise der Zuschussberechtigung in der Künstlersozialversicherung weiterhin erfüllen.

Wenn Sie ausgewählt wurden, müssen Sie zum Beispiel folgende Daten angeben:

  • Ihr Arbeitseinkommen (bis zu den letzten 6 Jahren)
  • Bereiche, in denen Sie selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind.
  • Bereiche, in denen Sie außerdem tätig sind

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Sie darüber hinaus auch noch Unterlagen einreichen müssen zu:

  • Unternehmen, von denen Sie Ihr Arbeitseinkommen erhalten.
  • Geschäften mit Unternehmen, die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, von denen Ihr Arbeitseinkommen stammt.

Kurztext

  • Beitragsüberwachung zur Künstlersozialversicherung Prüfung Stichprobe
  • Überprüfung des Arbeitseinkommens als Künstlerin / Künstler oder Publizistin / Publizist
  • dient zur Überprüfung
    • der Versicherungspflicht
    • der Höhe der Beiträge und Zuschüsse
  • Prüfung des tatsächlichen Arbeitseinkommens der Vorjahre
  • Prüfung erfolgt zufällig mit einer Stichprobe
  • Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten müssen bei den Ermittlungen mitwirken, Auskünfte geben und Unterlagen vorlegen, wie zum Beispiel Einkommensteuerbescheide und Gewinn- und Verlustrechnungen.
  • zuständig: Künstlersozialkasse


Fristen

Die Künstlersozialkasse fordert Sie per Brief auf, Ihr tatsächliches Arbeitseinkommen für die Vorjahre zu melden. Sie können Ihre Antwort online oder per Post übermitteln.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 25 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite erhalten Sie zunächst allgemeine Informationen.
  • Auf den folgenden Seiten machen Sie die für die Überprüfung notwendigen Angaben und laden die dazu erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Nachdem die Künstlersozialkasse Ihre Meldung erhalten hat, prüft sie Ihre Angaben.
  • Bei weiteren Fragen oder wenn Unterlagen fehlen, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Bitte beantworten Sie die Fragen so schnell wie möglich.
  • Am Ende des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung per Post.

Mitteilung per Post:

  • Füllen Sie das Formular für die Meldung des tatsächlichen Arbeitseinkommens der Vorjahre vollständig aus.
  • Sollte Ihnen der Antwortbogen nicht mehr vorliegen, nutzen Sie bitte das PDF-Formular "Vordruck zur Angabe des tatsächlichen Arbeitseinkommens der Vorjahre" von der Interseite der Künstlersozialkasse. Auch eine formlose Mitteilung ist möglich.
  • Beachten Sie dabei die "Ausfüllhinweise zur Abfrage des tatsächlichen Arbeitseinkommens der vergangenen Jahre".
  • Unterschreiben Sie Ihre Meldung des tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens der Vorjahre.
  • Fügen Sie der Meldung die erforderlichen Nachweise über Ihr tatsächlich erzieltes Einkommen bei.
  • Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.
  • Nachdem die Künstlersozialkasse Ihre Meldung erhalten hat, prüft sie Ihre Angaben.
  • Bei weiteren Fragen oder wenn Unterlagen fehlen, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Bitte beantworten Sie die Fragen so schnell wie möglich.
  • Am Ende des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung per Post.

Voraussetzungen

  • Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse grundsätzlich versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.
  • Sie waren im Prüfzeitraum versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.
  • Sie wurden von der Künstlersozialkasse aufgefordert, Ihre Einkommensverhältnisse für die Prüfung offen zu legen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anhörungsfrist:

Sie müssen bis zum 01.12. des aktuellen Jahres angeben, wie hoch Ihr tatsächliches Arbeitseinkommen in den Vorjahren war.



erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Online-Antrag oder
  • Antwortbogen oder
  • PDF-Formular "Vordruck zur Angabe des tatsächlichen Arbeitseinkommens der Vorjahre"
  • Einkommensnachweise der Vorjahre, wie beispielsweise:
    • Einkommenssteuerbescheide
    • Gewinn- und Verlustrechnungen
    • Nichtveranlagungsbescheinigung



Rechtsgrundlage

§ 13 Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG)

§ 5 Absatz 1 Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte



Postanschrift
26380 Wilhelmshaven

Tel.: +49 4421 9289000
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Web: www.kuenstlersozialkasse.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein